Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, sogenannten pyrotechnischen Gegenständen, birgt bei unsachgemäßer Handhabe Gefahren in sich. Deshalb ruft Landrat Leo Schrell in einer Pressemitteilung die Bevölkerung am Silvester- und Neujahrstag zu einem besonders umsichtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern und zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften auf. „Damit können Personen- und Sachschäden vermieden werden“, betont Schrell in einer Pressemitteilung. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen ohne behördliche Erlaubnis nur am 31. Dezember und am 1. Januar und nur von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben.
Landkreis Dillingen