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Landkreis Dillingen: Diese neue Verkehrsregeln gelten ab März im Landkreis Dillingen

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Diese neue Verkehrsregeln gelten ab März im Landkreis Dillingen

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    Die blaue Periode: Ab 1. März sind nur noch die neuen blauen Versicherungskennzeichen gültig.
    Die blaue Periode: Ab 1. März sind nur noch die neuen blauen Versicherungskennzeichen gültig. Foto: dpa (Symbol)

    Ende Februar wird geschraubt. Denn ab dem 1. März ist die Farbe der neuen Mofa-Schilder blau statt schwarz. Wer dann noch mit dem alten Kennzeichen fährt, hat laut Pressemitteilung keinen Versicherungsschutz mehr und macht sich strafbar.

    Ein neues Schild, ein Jahr lang gültig, ist für etwa 50 bis 130 Euro bei den Versicherungskaufleuten zu haben. Der Haftpflichtschutz für Zweiräder leistet bei finanziellen Ansprüchen von Geschädigten nach einem Unfall Schadensersatz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

    Nicht nur Mofas auch manche Krankenrollstühle brauchen ein Kennzeichen

    Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksverbandes Augsburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), stellt klar, dass für alle motorisierten Zwei- und Vierräder bis zu 50 Kubikzentimeter Hubraum ein Versicherungsschild Vorschrift ist. Das gilt für Mofa und Leichtmofa, Moped oder auch Kleinkrafträder und sogar für Krankenrollstühle, wenn sie schneller sind als sechs Stundenkilometer.

    Wird ein dreirädriges Kleinkraftrad oder vierrädriges Leicht-Kfz (nicht zu verwechseln mit einem so genannten Quad) – mit Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometer – mit Mofa-Kennzeichen gefahren, kostet die Versicherung einen Zuschlag von etwa 20 bis 30 Euro pro Jahr.

    E-Scooter brauchen einen Verischerungsnachweis

    Auch die als Elektrokleinstfahrzeuge zugelassenen E-Scooter benötigen einen Versicherungsnachweis. Aber anders als bei Mofas wird kein Blechschild angeschraubt, sondern der Versicherungsnachweis in Form eines Stickers gut sichtbar hinten aufgeklebt.

    Eine weitere Besonderheit ist, dass E-Scooter bereits ab dem 14. Lebensjahr von Jugendlichen ohne Führerschein und Helm gefahren werden dürfen. Fußgängerwege sind für die E-Scooter tabu, sie müssen Radwege oder, falls diese fehlen, die Straße benutzen.

    Für die sogenannten S-Pedelecs (nicht zu verwechseln mit E-Bikes), die rein elektrisch ohne Muskelkraft mit Tretunterstützung bis maximal 45 Stundenkilometer schnell sein können, ist ebenfalls eine gesonderte Haftpflichtversicherung und ein neues Versicherungskennzeichen notwendig. Bei der Schilderausgabe wird die Technik nicht kontrolliert, heißt es in der Pressemitteilung.

    Frisierte Fahrzeuge bleiben aber illegal, betont Aumiller: „Daher zahlt die Haftpflichtversicherung nach einem verursachten Unfall zwar den Schaden des Unfallopfers, holt sich aber später das Geld vom Schädiger zurück. Daher lohnt sich Frisieren nicht.“ (pm)

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