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Landkreis Dillingen: Diese Besuchsregeln gelten in den Krankenhäusern Dillingen und Wertingen

Landkreis Dillingen

Diese Besuchsregeln gelten in den Krankenhäusern Dillingen und Wertingen

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    Wegen der Corona-Pandemie ist es nicht so einfach, einen Patienten im Krankenhaus zu besuchen. Das stellte jetzt auch ein Mann in Dillingen fest.
    Wegen der Corona-Pandemie ist es nicht so einfach, einen Patienten im Krankenhaus zu besuchen. Das stellte jetzt auch ein Mann in Dillingen fest. Foto: Becker (Symbol)

    Ein Leser hat sich an uns gewandt, weil er seine Frau im Dillinger Krankenhaus besuchen wollte. Dass es aufgrund der Corona-Pandemie dabei einige Dinge zu beachten gilt, findet er gut.

    Doch obwohl er sich an die Besuchsregelung für Langliegepatienten (Liegedauer länger als zehn Tage) hielt, sich per PCR-Test testen lässt und den Fragebogen des Krankenhauses ausfüllt, stößt er immer wieder auf Probleme. Mit negativem Testergebnis und den erforderlichen Unterlagen will er sich auf der Station für den Besuch anmelden. Einen Tag nach der Operation seiner Frau. Dort wird ihm mitgeteilt: Der erste Besuch sei erst ab dem elften Tag möglich.

    Patient und Angehöriger würden sich beide gern sehen

    Der Mann ist frustriert: „Wenn es absehbar ist, dass ein Patient länger als die zehn Tage im Krankenhaus ist, weshalb soll er dann auf seinen ersten Besuch mit dem ganzen Sicherheitsaufwand zehn Tage warten müssen? Es wäre sehr schön, wenn man die Besucher-Regelung dort etwas anpassen könnte, damit man seinen Angehörigen nach einer OP früher beistehen und sie besuchen kann. Das ist doch für beide Seiten wichtig.“ Aus der geplanten Überraschung für seine Frau wurde also nichts.

    So sehen die Ausnahmeregeln an den Krankenhäusern Dillingen und Wertingen aus

    Das Dillinger Krankenhaus teilte auf Nachfrage mit, dass es zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern notwendig ist, die geltenden Besucher-Regelungen im Sinne eines geltenden Besuchsverbots aufrechtzuerhalten. Diese sind auf der Homepage der Krankenhäuser Dillingen/Wertingen nachzulesen.

    Es gelten folgende Ausnahmeregelungen:

    • Bei Langliegepatienten und -patientinnen sowie bei Menschen am Ende ihres Lebens
    • Partner rund um das Thema Geburt und Wochenbett
    • Für minderjährige Patienten und Patientinnen

    Aus organisatorischen Gründen ist ein Besuch nur in diesen genannten Ausnahmefällen werktags von 14 bis 17 Uhr möglich.

    Der Zutritt zur Klinik ist über den Haupteingang nur mit korrekt ausgefülltem Fragebogen (vorab zum Download über Homepage oder Online-Anmeldung) und FFP2-Maske (ohne Ausatemventil) möglich.

    Langliegepatienten dürfen zweimal pro Woche werktags von einer fest definierten Person besucht werden. Besuchsdauer: maximal eine Stunde. Der Besucher muss laut Pressemitteilung einen negativen Sars-Cov-2-PCR-Test vorlegen. Die Abstrichentnahme darf nicht älter als 48 Stunden sein. Der Abstrich kann nicht in der Klinik durchgeführt werden, sondern wird vom zuständigen Testzentrum/Landkreis des Besuchers (in Dillingen im Testzentrum des Landratsamtes Dillingen, Weberstraße 14) vorgenommen. Der Besuchstermin in der Klinik muss über die jeweilige Station telefonisch vereinbart sein.

    Bis zu zwei fest definierte Personen können Patienten im Finalstadium begleiten.

    Dazu muss bei den Besuchern ein Antigen-Schnelltest durchgeführt werden. Sollten die Covid-Symptomcheckliste und der Antigen-Schnelltest negativ sein, kann die Begleitung gestattet werden. Eine Durchführung des Antigenschnelltests ist in der Regelarbeitszeit durch die Abstrichstelle möglich.

    Wie die Krankenhäuser Dillingen und Wertingen mit Beschwerden umgehen

    Bei Beschwerden wie der des Lesers versucht das Krankenhaus, direkt in Kontakt zu treten, um eine Lösung zu finden oder Kritik nachzugehen. „Wichtig ist, dass man miteinander im Gespräch ist und die bestmögliche Lösung für Patient und Angehörige findet“, heißt es in der Pressemitteilung. Auch mit dem betroffenen Leser aus dem Dillinger Land nimmt das Haus bei Interesse noch Kontakt auf. Dessen Frau ist inzwischen genesen und nach Hause zurückgekehrt.

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