Das Urteil hat viel Aufsehen erregt: Im November erklärte das Bayerische Oberste Landesgericht die Praxis des Höchstädter Vereins Netzwerk Embryonenspende für illegal, eingefrorene menschliche Zellen im Vorkernstadium (die sogenannte 2-PN-Zelle) an Paare mit unerfülltem Kinderwunsch weiterzugeben. Die Richter sahen in der Weitergabe einen Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz. Hier bedarf es einer Exkursion in die Biologie: Vier Stunden nachdem eine Samenzelle in eine Eizelle eindringt, beginnt das sogenannte Vorkernstadium. Dann bildet sich aus beiden Keimzellen jeweils ein sogenannter Vorkern mit dem halben Chromosomensatz des Vaters beziehungsweise der Mutter. Diese beiden Vorkerne nähern sich einander an, bis die Chromosomensätze der Eltern verschmelzen. Die Befruchtung einer Eizelle ist laut Gericht also nicht mit dem Eindringen des Samens abgeschlossen, sondern setzt sich über einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden bis zur Entstehung eines Embryos fort. Entsprechend dürfen eingefrorene Eizellen im Vorkernstadium nicht an andere Frauen weitergegeben werden. Befürworter argumentieren jedoch, dass bereits durch das Eindringen der Samenzellen ein unumkehrbarer Prozess beginnt, der zwangsläufig zur Bildung eines Embryos und zu menschlichem Leben führt. Das Urteil des Obersten Landesgerichts war das erste obergerichtliche in Deutschland. Den Vorsitzenden des Vereins, Hans-Peter Eiden, traf das schwer. Aufgeben will er trotzdem nicht.
Landkreis Dillingen