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Landkreis Dillingen: Daten und Fakten rund um die Briefwahl im Landkreis Dillingen

Landkreis Dillingen

Daten und Fakten rund um die Briefwahl im Landkreis Dillingen

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    Am 15. März sind Kommunalwahlen in Bayern. Bereits jetzt können im Landkreis Dillingen die Unterlagen für die Briefwahl beantragt werden.
    Am 15. März sind Kommunalwahlen in Bayern. Bereits jetzt können im Landkreis Dillingen die Unterlagen für die Briefwahl beantragt werden. Foto: Philipp Schröders (Archiv)

    In Bayern finden im kommenden Monat die Kommunalwahlen statt. Das weiß wohl jeder Bürger im Landkreis Dillingen. Doch nicht jeder Wahlberechtigte wird am Wahlsonntag zwischen 8 und 18 Uhr das Wahllokal aufsuchen können. Als Alternative bietet sich die Briefwahl an. Diese läuft nach den gleichen Grundsätzen ab wie der klassische Gang zur Wahlurne. Seit dem 10. Februar können die Briefwahlunterlagen beantragt werden, weiß Elisabeth Girsig vom Landratsamt Dillingen. Alle wichtigen Informationen gibt es hier:

    Alle Infos zur Briefwahl im Landkreis Dillingen

    Wer darf den Bürgermeister und die Mitglieder des Stadt- und Gemeinderats wählen?

    Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Unionsbürger, die mindestens 18 Jahre alt sind sowie ihren Hauptwohnsitz, den Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen, seit mindestens zwei Monaten in ihrer Gemeinde haben. Grundsätzlich erhalten alle, die diese Voraussetzungen erfüllen und mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, einen Wahlbenachrichtigungsbrief. In Einzelfällen kann der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen vom Hauptwohnsitz abweichen. Dies kann beispielsweise eine Nebenwohnung sein, von der aus der Berufstätigkeit nachgegangen wird.

    Wie viele Listen gibt es für den Landkreis Dillingen?

    Insgesamt gibt es elf Listen für die Kreistagswahlen. Folgende Parteien und Wählergruppen sind in dieser Reihenfolge auf dem Stimmzettel vertreten: CSU, Grüne/Bündnis 90, Freie Wähler, AfD, SPD, FDP, Die Zukunft, Die Bürgerliste, Die Republikaner, Die Linke und die Junge Union.

    Wo bekommt man die Briefwahlunterlagen?

    Diese sind ab sofort in den Rathäusern der Gemeinden erhältlich. Die Öffnungszeiten variieren dementsprechend. Mitbringen muss man seine Wahlbenachrichtigungskarte oder seinen Personalausweis. Die Briefwahlunterlagen können für maximal vier Personen abgeholt werden. Die Vollmacht auf der Wahlbenachrichtigungskarte muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Die Frist für die Beantragung von Briefwahlunterlagen endet am 13. März, um 15 Uhr.

    Was ist in dem Umschlag mit den Briefwahlunterlagen enthalten?

    Darin sind ein Wahlschein, die Stimmzettel und zwei Kuverts. In das weiße Kuvert kommen die Stimmzettel. In den rosa Umschlag kommen der unterschriebene Wahlschein und das weiße Kuvert. Der Umschlag muss verschlossen werden, sonst muss der Wahlbrief zurückgewiesen werden.

    Die Wahlbriefe sind standardisiert: Was gibt es beim Ausfüllen zu beachten?

    Jedem Wahlbrief liegt ein Merkblatt bei. Jeder Kandidat darf nur dreimal angekreuzt werden. Und der Wahlschein muss unterschrieben sein.

    Wie viele Kreuze muss man machen?

    Wie viele Kreuze muss der Briefwähler machen?

    Das kann man für den Landkreis Dillingen nicht einheitlich beantworten. Nicht alle Gemeinden nehmen dieses Jahr an der Bürgermeisterwahl teil. Die Gremien in den teilnehmenden Gemeinden sind zudem unterschiedlich groß. Damit sind zwischen acht und 24 Kreuzchen fällig. Hinzu kommen 60 für den Kreistag. Das macht inklusive Bürgermeisterwahl bis zu 85 Kreuze pro Wähler.

    Muss der Wahlberechtigte die Unterlagen selbst ausfüllen?

    An sich ja, aber es gibt Ausnahmen: Menschen mit körperlicher Behinderung können den Wahlschein von einer Hilfsperson ausfüllen lassen. Die Hilfsperson darf nur eine „technische Hilfeleistung“ geben. Sprich: Die Wahlentscheidung muss der Wähler selbst treffen.

    Bis wann muss man die Briefwahlunterlagen abgeschickt haben?

    Die Unterlagen müssen am Wahlsonntag, 15. März, spätestens um 18 Uhr im Rathaus abgegeben werden. Auf dem Postweg sollte man auf Nummer sicher gehen, empfiehlt Wahlsachbearbeiterin Girsig. Der Brief sollte vor dem 12. März zur Post gebracht werden.

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