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Landkreis Dillingen: Das Insektenschutzgesetz: Meinungen aus dem Kreis Dillingen

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Das Insektenschutzgesetz: Meinungen aus dem Kreis Dillingen

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    Um die Bestände an Bienen, Hummeln und anderen Tieren zu erhalten, plant das Umweltministerium ein Insektenschutzgesetz. Nicht alle im Kreis Dillingen sind davon begeistert.
    Um die Bestände an Bienen, Hummeln und anderen Tieren zu erhalten, plant das Umweltministerium ein Insektenschutzgesetz. Nicht alle im Kreis Dillingen sind davon begeistert. Foto: Patrick Pleul, dpa

    Es brannte. Mit Mahnfeuern setzten Landwirte auch in unserer Region ein Zeichen gegen das neue Insektenschutzgesetz. Der Bauernverband (BBV) befürchtet, dass die Maßnahmen, die Bundesumweltministerin Svenja Schulze vorgeschlagen hat, gravierende Auswirkungen auf die Landwirtschaft, auf die Bewirtschaftung von FFH-, Vogel- oder Naturschutzgebieten hat. Im Landkreis Dillingen, so der BBV, seien davon „mehrere Tausend Hektar betroffen“.

    Kaum waren die Mahnfeuer abgebrannt, meldete sich der Bund Naturschutz im Kreis Dillingen zu Wort. Lobte das Gesetz und wiederholte Forderungen wie die Abschaffung von Glyphosat oder Einhaltung von Gewässerrandstreifen zum Schutz von Insekten. Das Gesetz, das bei Landwirten in ganz Deutschland für Ärger sorgt, ist Teil des „Aktionspakets Insektenschutz“ aus dem Umweltministerium.

    Was sieht das Insektenschutzgesetz alles vor?

    Im Zuge des Pakets plant die Bundesregierung Änderungen in der Pflanzenschutzanwendungsverordnung, dem Naturschutzgesetz und eben das neue Insektenschutzgesetz. So soll das von Umweltschützern beklagte Insektensterben aufgehalten werden. Für Landwirte bedeutet das, strengere Regeln für den Einsatz von Chemie.

    Laut Bundesumweltministerium sieht der Gesetzentwurf unter anderem Folgendes vor.

    • Mehr Biotope als bisher sollen geschützt werden, also auch artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern. Denn sie gelten als besonders wichtig für Insekten.
    • In Schutzgebieten wird ein neues Verbot der Anwendung von Herbiziden und solchen Insektiziden, die Bienen und Bestäuber gefährden, eingeführt. Hier soll es in bestimmten Gebieten die Möglichkeit geben, auf Bundeslandebene entwickelte kooperative Konzepte vorrangig umzusetzen, die die Landwirte für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel honorieren. In Schutzgebieten und am Rand von Flüssen, Seen und Teichen sollen die Bauern auch keine anderen chemischen Unkraut- und Insektenvertilger spritzen dürfen. Die Schutzgebiet-Klausel gilt aber nicht absolut, wenn Bauern dort Obst oder Gemüse, Hopfen oder Wein anbauen.
    • An Gewässern soll ein neuer Mindestabstand für sämtliche Pflanzenschutzmittel gelten. Nach Beschluss des Aktionsprogramms Insektenschutz (API) soll der Gewässerrandstreifen bei dauerhafter Begrünung eine Mindestbreite von fünf Metern, ohne Begrünung eine Breite von zehn Metern haben. Gewässer von untergeordneter Bedeutung sollen nach Vorbild der Regelungen in Baden-Württemberg von den Vorgaben ausgenommen werden. Die Länder können außerdem in gewässerreichen Niederungen abweichende Abstandsregelungen vorsehen, womit auf Regionen mit dichten Gewässernetzen, wie etwa in Norddeutschland, Rücksicht genommen wird.
    • Lichtverschmutzung soll künftig eingedämmt werden.
    • Glyphosat wird zunächst stark eingeschränkt und Ende 2023 ganz verboten. Das Herbizid steht im Verdacht, krebserregend zu sein. Auf den Äckern sorgt es dafür, dass dort nichts wächst außer der Feldfrucht. Das wiederum nimmt Insekten Lebensraum. Das Insektenschutzgesetz muss nun noch durch den Bundestag und den Bundesrat. Wir haben die Meinungen, die uns zu dem Entwurf erreicht haben, auf dieser Seite einander gegenübergestellt. (mit pm)

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