Startseite
Icon Pfeil nach unten
Dillingen
Icon Pfeil nach unten

Landkreis Dillingen: Corona: Wenn die Inzidenz im Kreis Dillingen am Dienstag über 100 liegt

Landkreis Dillingen

Corona: Wenn die Inzidenz im Kreis Dillingen am Dienstag über 100 liegt

    • |
    Was ändert sich im Landkreis Dillingen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz am Dienstag auch wieder über 100 liegt? So einfach ist die Antwort darauf nicht.
    Was ändert sich im Landkreis Dillingen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz am Dienstag auch wieder über 100 liegt? So einfach ist die Antwort darauf nicht. Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa (Symbol)

    Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Dillingen ist am Sonntag auf den Wert 103,6 gestiegen. Am Montag lag sie bei 108,8. Wird die 100er-Marke am heutigen Dienstag zum dritten Mal überschritten, ist laut Bayerischem Gesundheitsministerium die Notbremse zu ziehen. Außerdem gilt:

    • Schulen Jeweils freitags wird entschieden, was dann eine ganze Woche lang in den Schulen und Kitas gilt. Wird die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten, findet in Abschlussklassen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt. Alle übrigen Schularten und Jahrgangsstufen müssen wieder in den Distanzunterricht.
    • Kindergärten Sie wären ab Montag geschlossen (ausgenommen die Notbetreuung).

    Änderungen an Schulen werden immer am Freitag verkündet

    WICHTIG: Änderungen, die die Schulen nicht betreffen, werden von der zuständigen Behörde nach den drei Tagen über 100 verkündet und gelten dann einen Tag später: Liegt der Wert am Dienstag wieder über 100, würde ab Donnerstag unter anderem gelten:

    • Ausgangssperre: von 22 Uhr bis 5 Uhr. Ausnahmen sind etwa Notfälle oder die Ausübung des Berufs.
    • Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt darf sich mit nur einer Person treffen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
    • Einzelhandel: Für diesen Bereich gilt seit 12. April: Inzidenzunabhängig dürfen in Bayern nur die in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) aufgezählten Geschäfte öffnen (etwa Apotheken, Drogerien, Supermärkte). Bei einem Wert zwischen 100 und 200 dürfen Kunden nur eingelassen werden, wenn sie vorher einen Termin vereinbart haben (Click and Meet ) und ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen Antigen- oder Selbsttests oder eines vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Tests nachweisen können. Die Abholung vorbestellter Waren (Click-/Call-und-Collect) ist auch in ansonsten geschlossenen Geschäften unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen zulässig.
    • Friseur/Fuß-, Hand-, Nagel-und Gesichtspflege: Dürfen „im hygienisch oder pflegerisch erforderlichen Umfang“ öffnen.
    • Sport: Nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung und draußen ist möglich – das heißt mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person. Die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt. (corh)

    Detaillierte Informationen finden sich auf der Homepage des Dillinger Landratsamtes

    Lesen Sie dazu auch:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden