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Landkreis Dillingen: Corona-Warnwert im Landkreis Dillingen überschritten: das gilt

Landkreis Dillingen

Corona-Warnwert im Landkreis Dillingen überschritten: das gilt

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    Das Landratsamt Dillingen erlässt aufgrund § 28 Abs. 1 IfSG, §25 a Abs. 1 Ziffer 1 und 8 der 7. BayIfSMV, Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 desGesundheitsdienstverbraucherschutzgesetzes, § 65 Zuständigkeitsverordnung sowieArt. 35 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz die nachfolgende

    Allgemeinverfügung

    zur Festlegungvon stark frequentierten öffentlichen Plätzen

    nach § 25a Abs. 1 Satz 2 Ziffern 1 und 8 der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung(7.BayIfSMV)

    Als stark frequentierte Plätze, auf denen eineMund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Maskenpflicht) ist und auf denen einAlkoholkonsumverbot gilt, werden festgelegt:

    · Dillingen: Königstraße, BayerischerHof Platz, Taxispark und Bahnhofgelände

    · Lauingen: Marktplatz, Platz vor derStadthalle und Bahnhofgelände

    · Wertingen: Marktplatz

    · Gundelfingen: Prof.-Bamann-Straße undSchnellepark

    · Höchstädt: Marktplatz undBahnhofgelände

    1. DieseAllgemeinverfügung ist sofort vollziehbar und tritt am 22.10.2020 in Kraft. Siegilt gemäß Art. 41 Abs. 4 BayVwVfG am 21.10.2020 durch die Veröffentlichung desTenors in Rundfunk, Internet und Presse als bekanntgegeben. Sie endet, sobalddie Tatbestandvoraussetzungen des § 25 a der 7. BayIfSMV entfallen.

    Hinweise:

    1. Diese Allgemeinverfügung mit ihrer Begründung kann beim Landratsamt Dillingen, Große Allee 24, 89407 Dillingen eingesehen werden.

    2. Die Anfechtung dieser Anordnung hat gemäß § 28 Abs. 3 IfSG i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG keine aufschiebende Wirkung.

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