Wenn die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 50 liegt, ergeben sich weitreichende Veränderungen. Bereits am Samstag kletterte der Wert im Landkreis Dillingen über die 50-er Marke, sank jedoch am Sonntag wieder. Die aktuellen Entwicklungen in unserem Update:
Corona-Zahlen im Landkreis Dillingen: fünf Neuinfektionen gemeldet
Am Sonntag, 14. März, meldet das Dillinger Landratsamt eine Sieben-Tage-Inzidenz von 46,6.
2449 Personen haben die Quarantäne inzwischen beendet; 185 Personen (Erkrankte und Kontaktpersonen I) befinden sich derzeit noch in Quarantäne. Aktiv sind im Landkreis am Samstag 64 Fälle.
Insgesamt gibt es 86 bestätigte Fälle der Mutante B1.1.7. Die Meldungen der Mutationsfälle beziehen sich dabei nicht auf Testungen des Vortages, sondern können aus Sequenzierungen weiter zurückliegender Tage stammen.
Corona-Pandemie: Am Samstag gab es einen weiteren Corona-Todesfall im Landkreis Dillingen
Am Samstag, 13. März, meldete das Landratsamt Dillingen einen weiteren Todesfall in Zusammenhang mit Covid-19. Die Zahl der Todesopfer im Landkreis liegt nun bei 100, gezählt werden alle Personen, die an oder mit der Viruserkrankung verstorben sind (in dieser Statistik sind zwei nur klinisch-epidemiologisch bestätigte Todesfälle nicht enthalten).
Landkreis Dillingen: Das gilt ab Montag, 15. März
Ab Montag, 15. März, gilt im Landkreis Dillingen wegen der gestiegenen 7-Tags-Inzidenz eine neue Regelung zur Kontaktbeschränkung. Das teilte das Landratsamt am Samstag mit: Ab Montag 0 Uhr, dürfen sich im Landkreis Dillingen nur noch Angehörige des eigenen Hausstands sowie Angehörige eines weiteren Hausstands treffen, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird.
Grund dafür ist die gestiegene 7-Tages-Inzidenz, die aufgrund der Fallzahlen am 11., 12. und 13. März an drei aufeinander folgenden Tagen über dem Wert von 35 lag.
Entsprechend dem sogenannten Inzidenzschalter in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ergibt sich damit in Bezug auf die Kontaktbeschränkung die Änderung der bisherigen Regelung, die seit dem 8. März 2021 gegolten hat.
Im Dillinger Landkreis gilt ab dem 15. März um 0 Uhr, dass der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands gestattet ist, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. (Ein Jahr Pandemie: Ein Albtraum, der nicht aufhört)
Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl allerdings außer Betracht. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Weitere Änderungen im Landkreis Dillingen könnten anstehen
Für die sonstigen Lebensbereiche ergeben sich zunächst keine Änderungen. Entsprechend der Öffnungsstrategie der Bayerischen Staatsregierung, die ihren Niederschlag in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gefunden hat, sind weitere Einschränkungen erst dann vorgesehen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 50 überschreitet. Um die dann drohenden Einschränkungen, insbesondere für den Einzelhandel, den Amateursport und die Schulen zu vermeiden, bittet Landrat Leo Schrell die Landkreisbevölkerung, die allgemeinen Hygieneregeln wie Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen und regelmäßig lüften, weiterhin durchgängig einzuhalten und die Vorgaben aus der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weiterhin strikt zu beachten.
„Auf diese Weise“, betont Landrat Leo Schrell, „kann jeder Einzelne mithelfen, einem weiteren Anstieg der Fallzahlen effektiv entgegenzuwirken“. Denn gerade die britische Mutation B.1.1.7. mit ihrer deutlich erhöhten Ansteckungsfähigkeit verlange vermehrt Disziplin und pandemiegerechtes Verhalten. (pm)
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