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Landkreis Dillingen: Corona-Pandemie: Was jetzt im Kreis Dillingen gilt

Landkreis Dillingen

Corona-Pandemie: Was jetzt im Kreis Dillingen gilt

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    Im Landkreis Dillingen gelten seit Mittwoch schärfere Corona-Regeln.
    Im Landkreis Dillingen gelten seit Mittwoch schärfere Corona-Regeln. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Wie vom Ministerrat vorgeschlagen und vom Landtag beschlossen, gelten ab Mittwoch, 9. Dezember, die verschärften Verhaltensregeln und Beschränkungen. Grundlage ist die 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die im Wortlaut auf der Internetseite des Landkreises (www.landkreis-dillingen.de) hinterlegt ist.

    Zu den einzelnen Regelungen hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen Fragen- und Antwortkata-log auf seiner Internetseite (https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen) eingestellt. Darüber hinaus können sich die Bürger bei dem Bürgertelefon (09071/51-350) über die Neuerungen zu folgenden Zeiten informieren:

    • Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 16 Uhr
    • am Freitag von 8 Uhr bis 13 Uhr
    • am Samstag von 14 Uhr bis 18 Uhr.

    Die bisher gültigen Regelungen werden generell verschärft. Im Hinblick auf die Maskenpflicht, das Alkoholverkaufsverbot und das Alkoholkonsumverbot gilt Folgendes:

    • Das Alkoholverkaufsverbot an den Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste gilt weiterhin von 22 Uhr bis 6 Uhr.
    • Die Maskenpflicht auf den stark frequentierten Straßen und Plätzen bleibt bestehen.
    • Das dort verfügte Alkoholkonsumverbot gilt nunmehr ganztägig.

    Betroffen von der Maskenpflicht und vom Alkoholkonsumverbot sind die mit der Allgemeinverfügung und Pressemitteilung vom 01.12.2020 bereits bekanntgemachten Straßen und Plätze.

    Bei einem Überschreiten des Inzidenzwertes von 200 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen sind, entsprechend der Hot-spot-Strategie der Staatsregierung, jedoch weitere verbindliche Beschränkungen vorgesehen. Insbesondere findet dann an allen Schulen ab der Jahrgangsstufe acht (mit Ausnahme der jeweils letzten Jahrgangsstufe und der Schulen zur sonderpä-dagogischen Förderung) kein Unterricht in Präsenzform mehr statt. Allerdings hat der Landkreis Dillingen diesen Inzidenzwert aktuell nicht überschritten.

    Am Wertinger Gymnasium gilt ab der 8. Klasse nun Distanzunterricht

    Nachdem am Gymnasium Wertingen mit 56,6 % mehr als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Augsburg stammt und dort aktuell die Sieben-Tage-Inzidenz größer als 200 ist, wurde speziell für diese Schule der Distanzunterricht ab der 8. Jahrgangsstufe angeordnet. Dies gilt solange, bis die dortige Inzidenzzahl seit mindestens sieben Tagen in Folge wieder unter die Marke von 200 sinkt und der

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