Seit dem 8. Juni dürfen die Musikvereine, Kapellen und Spielmannszüge in ganz Bayern wieder proben. Anfangs gab es die Bedingung, dass nicht mehr als zehn Personen im Raum sein dürfen und bei Mitwirkung von Blasinstrumenten ein Mindestabstand von drei Metern eingehalten werden. Dagegen wehrten sich die bayerischen Musikverbände mit Erfolg: Mittlerweile beträgt der vorgeschriebene
Landkreis Dillingen