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Landkreis Dillingen: Corona: Diese Regeln gelten ab heute im Landkreis Dillingen

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Corona: Diese Regeln gelten ab heute im Landkreis Dillingen

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    Kunden dürfen jetzt nur noch mit einer Terminvergabe im Einzelhandel einkaufen.
    Kunden dürfen jetzt nur noch mit einer Terminvergabe im Einzelhandel einkaufen. Foto: Christoph Soeder, dpa (Symbol)

    Im Landkreis Dillingen gelten ab heute wegen des Überschreitens des Warnwertes 50 weitere Einschränkungen für den Bereich Sport, den Einzelhandel und die Kultureinrichtungen. Grund dafür ist die zuletzt gestiegene Sieben-Tage-Inzidenz, die am Donnerstag, Freitag und Samstag an drei aufeinander folgenden Tagen über dem vorgegebenen Wert von 50 lag. Entsprechend dem sogenannten Inzidenzschalter in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten damit folgende Regelungen:

    Sport ist im Landkreis nur unter freiem Himmel erlaubt

    Sport unter freiem Himmel ist nur noch unter Beachtung der bereits seit 15. März 2021 geltenden allgemeinen Kontaktbeschränkung erlaubt. Das bedeutet mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Zudem ist kontaktfreier Sport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.

    Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr ist nur noch nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig. Maßgabe ist, dass die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 40 Quadratmeter der Verkaufsfläche. Der Betreiber hat zudem die Kontaktdaten der Kunden zu erheben.

    Welche Geschäfte normal geöffnet bleiben

    Von dieser Regelung ausgenommen sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel.

    Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten dürfen, zusätzlich zu den bisherigen Vorgaben (Beschränkung der Besucherzahl, sodass der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird und FFP-2-Maskenpflicht), für Besucher nur nach vorheriger Terminbuchung öffnen. Der Betreiber hat die Kontaktdaten der Besucher zu erheben.

    Landrat Schrell appelliert die Corona-Regeln einzuhalten

    Die Entwicklung der Fallzahlen in den letzten Tagen hat gezeigt, dass das Infektionsgeschehen im Landkreis wieder an Dynamik gewonnen hat. Das teilte das Landratsamt in seiner Pressemitteilung am Wochenende mit. Um weitere Einschränkungen, die bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 gelten würden, zu vermeiden, bittet Landrat Leo Schrell die Bevölkerung, die „Corona-Regeln“ weiterhin konsequent zu beachten. „Nur so“, betont Schrell, „können die erhöhten Ansteckungsgefahren minimiert werden, die mit der aktuell dritten Corona-Welle und der weiteren Verbreitung der britischen Mutation einhergehen“.

    Zwölf neue Infektionen hat das Landratsamt Dillingen am Sonntag vermeldet. Darunter auch fünf weitere Mutationsbestätigungen. Insgesamt gibt es inzwischen 147 Fälle im Landkreis Dillingen.Die steigt von 77,67 am Samstag auf 85,96 am Sonntag. (pm)

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