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Landkreis Dillingen: Click und Meet: Ab Donnerstag im Landkreis Dillingen wieder möglich

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Click und Meet: Ab Donnerstag im Landkreis Dillingen wieder möglich

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    Kunden dürfen jetzt wieder mit einer Terminvergabe im Einzelhandel einkaufen.
    Kunden dürfen jetzt wieder mit einer Terminvergabe im Einzelhandel einkaufen. Foto: Christoph Soeder, dpa (Symbol)

    Kunden und Händler dürften aufatmen. Im Landkreis Dillingen gelten ab Donnerstag, 6. Mai, Erleichterungen für Ladengeschäfte mit Kundenverkehr für Handelsangebote. Grund dafür ist die kontinuierlich gesunkene 7-Tage-Inzidenz, die im Landkreis Dillingen seit 30. April an fünf aufeinander folgenden Tagen unter dem Wert von 150 lag.

    Einkaufen nach Terminbuchung im Landkreis Dillingen ab 6. Mai möglich

    Entsprechend dem sogenannten Inzidenzschalter in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist damit die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum („Click und Meet“) wieder unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

    Der Betreiber muss beispielsweise sicherstellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden kann. Pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche darf ein Kunde in den Laden. Es gilt laut Pressemitteilung des Landratsamts die FFP-2-Maskenpflicht, und der Betreiber hat die Kontaktdaten der Kunden zu erheben.

    Kunden brauchen im Landkreis Dillingen einen negativen Corona-Test

    Kunden dürfen nur eingelassen werden, wenn sie ein negatives Ergebnis eines höchstens vor 24 Stunden vorgenommenen PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus nachweisen.

    Im Zusammenhang mit den verschiedenen Testmöglichkeiten weist Landrat Leo Schrell darauf hin, dass nach Mitteilung des Gesundheitsministeriums der Zutritt zu einem Ladengeschäft nach einem Selbsttest nur dann möglich ist, wenn dieser vom Ladeninhaber oder dessen Hilfskräften beaufsichtigt wurde.

    Zudem gilt der Selbsttest ausschließlich für dieses Ladengeschäft und kann somit nicht wiederholt benutzt werden. Trotz dieser Einschränkung ist der Landrat sicher, dass aufgrund der zahlreichen Teststellen im Landkreis, die auf der Homepage des Landkreises Dillingen veröffentlicht sind, für die einkaufswilligen Bürger genügend Testmöglichkeiten verbleiben, um mit einem negativen Ergebnis nunmehr wieder Ladengeschäfte besuchen zu können. (pm)

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