Das Amt für Jugend und Familie hat den Säugling, den seine Mutter nach der Geburt im Juli bei Unterglauheim ausgesetzt hat, inzwischen in Obhut genommen. Die Inobhutnahme erfolgte nach dem Sozialgesetzbuch VIII und stellt eine vorläufige Maßnahme zum Schutz des Kindes dar, erklärt Sprecher Peter Hurler in einer Pressemitteilung. Damit, so ergänzt es Peter Alefeld vom Landratsamt, übernimmt das Jugendamt Dillingen alle Rechten und Pflichten für den ausgesetzten Säugling – wie Eltern.
Findelkind aus dem Kreis Dillingen kommt in eine neue Familie
„Aktuell ist das Kind immer noch in der Klinik, es ist aber außer Lebensgefahr. Es muss aber noch stabilisiert und behandelt werden“, so Alefeld. Wenn keine ärztliche Behandlung mehr nötig ist, dann werde es von Mitarbeitern des Jugendamtes abgeholt und einer Pflegefamilie übergeben. Zu welcher Familie der kleine Bub kommt, ist am Dienstag noch nicht klar. Alefeld erklärt, dass es einen bestimmten Prozess gebe, um abzuklären, wann ein Kind zu einer Familie passe und andersrum. In den nächsten Tagen solle eine Entscheidung fallen. Das Jugendamt kann bei der Suche auf eine Liste mit qualifizierten Familien zurückgreifen. Insgesamt gibt es im Landkreis Dillingen 45 Pflegefamilien, von denen 40 belegt sind.
Im Rahmen der Inobhutnahme hat das Jugendamt für das Wohl des Kindes zu sorgen und ist berechtigt, alle notwendigen Rechtshandlungen vorzunehmen. Das kann in diesem Fall etwa die Zustimmung zu allen erforderlichen medizinischen Maßnahmen und Eingriffen sein wie auch familienrechtliche Maßnahmen zu beantragen. Das Jugendamt kann damit beim Amtsgericht eine Vormundschaft für das Kind beantragen und eine rechtliche Vertretung des Kindes längerfristig sicherstellen. Die rechtliche Stellung des Vormundes ist mit der von Eltern vergleichbar, steht es weiter in der Pressemitteilung.
Das sind die rechtlichen Schritte
Aktuelle Maßnahmen, um für das Wohl des Kindes zu sorgen, sind die Finanzierung der Behandlungskosten, der Beitritt in eine Krankenversicherung, sowie die Planung und Organisation einer kindeswohldienlichen Situation bei der Entlassung des Kindes aus dem Krankenhaus. Nach Bestellung eines Vormundes werden alle weiteren Schritte und Entscheidungen situationsabhängig nur in Zusammenarbeit und mit Zustimmung des Vormundes getroffen, der sämtliche rechtliche Entscheidungsbefugnisse innehat.
Zum Schutz des Kindes
Die Mutter, deren geistige Leistungsfähigkeit offenbar eingeschränkt ist und die von der Lebenshilfe begleitet wird, sitzt in Untersuchungshaft. Der 31-Jährigen wird versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung und Aussetzung vorgeworfen. Ob sie je Kontakt zu ihrem Baby aufnehmen darf, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar, wie Peter Alefeld sagt. Das Wohl des Kindes habe im ersten Schritt absoluten Vorrang. (Ausgesetzter Säugling: Expertin kritisiert Vorverurteilung der Mutter).
Denn momentan gibt es noch nicht mal eine offizielle Geburtsurkunde. Dafür aber einen Namen. Der kleine Bub hat diesen vom Personal im Krankenhaus bekommen. Alefeld: „Der Name ist hinterlegt, aber ob das so bleibt, kann ich nicht sagen. Aber er soll nicht namenlos angesprochen werden, man muss ein Kind ja individualisieren. Es ist nicht zielführend, wenn man es nur Findelkind nennt.“ Der Name bleibt zum Schutz des Kindes aber aktuell noch geheim.
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