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Landkreis Dillingen/Augsburg: Totschlag-Prozess: Moralische Schuld am Drogentod des Freundes

Landkreis Dillingen/Augsburg

Totschlag-Prozess: Moralische Schuld am Drogentod des Freundes

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    Das Augsburger Landgericht (Symbolfoto)  hat die 30-Jährige und ihren 32-jährigen Mitangeklagten aus dem Landkreis Dillingen im Totschlag-Prozess verurteilt.
    Das Augsburger Landgericht (Symbolfoto)  hat die 30-Jährige und ihren 32-jährigen Mitangeklagten aus dem Landkreis Dillingen im Totschlag-Prozess verurteilt. Foto: Bernhard Weizenegger

    13 Monate Haft für eine 30-Jährige und sieben Monate für ihren mitangeklagten 32-jährigen Bekannten – so lautet das Urteil des Augsburger Landgerichts im Falle eines Drogentoten vom November 2017 im Landkreis Dillingen. Hatte der Anklagevorwurf anfangs noch „Totschlag durch Unterlassen“ gelautet, wurden die beiden Angeklagten nunmehr „nur“ noch wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt.

    Ohne erkennbare Regung verfolgen die beiden Angeklagten die Verkündigung des Urteils. Sie im weißen Kapuzensweatshirt, er im schwarzen Pullover, sitzen die beiden drei Meter auseinander auf der Anklagebank und hören, was ihnen vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser zu sagen hat. Dass sie „gerade noch mit einem blauen Auge davongekommen“ seien, was die Strafe anbelangt, sagt die Richterin in der Urteilsbegründung. Und dass sie alleine selbst klarkommen müssten mit ihrer moralischen Schuld am Tod ihres Freundes, denn „der könnte noch leben, wenn Sie rechtzeitig Hilfe geholt hätten“.

    Alle drei Beteiligten im Totschlag-Prozess konsumierten Drogen

    Als erfahrene Drogen-Konsumenten hätten die beiden Angeklagten die Gefährlichkeit der Situation für ihren Freund durchaus erkannt. So hätten sie das Fenster geöffnet und ihm zu trinken zu geben, als er in Atemnot geraten sei. Dafür, dass die beiden Angeklagten dem 36-Jährigen die eine tödliche Spritze gesetzt hatten an jenem Abend, dafür sah das Gericht – auch nach zwei Gutachten – keine Hinweise.

    Bei dem Todesfall in der Wohnung im Landkreis habe es sich jedoch nicht um einen Unglücksfall gehandelt. Alle drei Beteiligten hätten Drogen, auch Heroin, konsumieren wollen. Allerdings, so die Überzeugung des Gerichts, hätten die Angeklagten nicht gewollt, dass ihr Freund stirbt. Folglich sei der Tatvorwurf von Totschlag durch Unterlassen abgeändert worden in unterlassene Hilfeleistung. Dafür sind die beiden Angeklagten auch verurteilt worden. Dass die Haftstrafe für die 30-jährige Frau höher ausfällt als für ihren Mitangeklagten, liegt daran, dass in ihrem Fall eine vorangegangene Strafe in anderer Sache hinzuverbunden wurde. Dennoch konnte sie das Gericht als freie Frau verlassen, wohingegen der 32-Jährige im Gefängnis bleiben muss. Er verbüßt derzeit eine andere Strafe, gilt vor Gericht als Bewährungsversager. Anders als die Frau bekommt er seine Strafe zwar nicht zur Bewährung ausgesetzt, er hat die neuen sieben Monate jedoch bereits durch U-Haft abgesessen.

    Die Angeklagten müssen nun selbst mit ihrer Sucht klarkommen

    Die Richterin stellte auch klar, dass das Gericht keine Anstrengungen unternommen habe, die Angeklagten zur Heilung ihrer Drogensucht statt ins Gefängnis in eine Entziehungsanstalt zu schicken. Beide hätten anfangs dafür ihre Bereitschaft erkennen lassen, wohl aber aus prozesstaktischen Gründen. Nunmehr, so Riedel-Mitterwieser, obliege es ganz allein den Angeklagten selbst, mit ihrer Suchterkrankung fertigzuwerden.

    Wie sich im Laufe der Verhandlungen seit vergangenem Oktober gezeigt hatte, hatten die beiden Angeklagten und ihr gestorbener 36-jähriger Freund nicht zum ersten Mal Kontakt mit Drogen an jenem 14. November 2017. Alle drei, so zeigte es ein Video, das an jenem Abend aufgenommen worden war und das bei dem Prozesse eine wichtige Rolle spielte, waren mehr oder weniger berauscht. Irgendwann waren sie in der Wohnung eingeschlafen. Am nächsten Morgen waren die beiden Angeklagten zur Arbeit gegangen, während ihr Freund noch zu schlafen schien. Als aber die 30-Jährige wieder nach Hause kam, fand sie den 36-Jährigen leblos in der Wohnung vor. Er war gestorben, offensichtlich eine Folge seines Drogenmissbrauchs. Statt Alarm zu schlagen, hatten die beiden Angeklagten den Toten am Abend in ihr Auto verfrachtet und an einem Parkplatz an der Bundesstraße 16 zwischen Günzburg und Lauingen im Gestrüpp abgelegt. Dort „fanden“ ihn die Angeklagten kurz darauf und riefen die Polizei. Sie hatten offensichtlich eine andere Geschichte vom Drogentod inszenieren wollen. Nach umfangreichen Ermittlungen stellten sich die Umstände aber so dar wie verurteilt.

    Rechtsanwalt Georg Zengerle und sein Mandant nahmen das Urteil noch auf der Anklagebank an, ebenso wie Staatsanwalt Michael Nißl. Es ist rechtskräftig. Die von Rechtsanwalt Florian Wurtinger vertretene 30-Jährige wollte zunächst mit ihrem Verteidiger über das Urteil beraten, in ihrem Falle ist es noch nicht rechtskräftig.

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