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Kreis Dillingen/Günzburg: Mann stirbt nach Drogenrausch: Sind Freunde mitschuldig?

Kreis Dillingen/Günzburg

Mann stirbt nach Drogenrausch: Sind Freunde mitschuldig?

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    Drei Freunde aus dem Landkreis Dillingen treffen sich an einem Abend im November 2017, um gemeinsam Drogen zu konsumieren, unter anderem Heroin. Am Tag darauf ist einer von ihnen tot. Das Augsburger Landgericht muss nun klären, inwieweit die beiden anderen den Mann hätten retten können.
    Drei Freunde aus dem Landkreis Dillingen treffen sich an einem Abend im November 2017, um gemeinsam Drogen zu konsumieren, unter anderem Heroin. Am Tag darauf ist einer von ihnen tot. Das Augsburger Landgericht muss nun klären, inwieweit die beiden anderen den Mann hätten retten können. Foto: dpa (Symbol)

    Es gibt den einen Moment, da schauen die beiden Angeklagten nicht, wie sie es die ganze Verhandlung über tun, ausdruckslos geradeaus. Plötzlich kommen ihnen die Tränen, sie vergraben ihr Gesicht in den Händen. Es ist der Moment, als die beiden ihre eigenen Stimmen hören. „Ich wollte meinen Kumpel abholen“, wimmert die Frau in panischem Ton aus den Lautsprechern des Gerichtssaals. „Jetzt liegt er im Gebüsch – eiskalt.“ Dann spricht der Mann, der hektisch erklärt, wo sich die beiden in diesem Moment befinden.

    Verabreichten sie ihrem Freund eine Spritze?

    Die Aufzeichnung des Anrufs bei der Notrufzentrale wühlt bei der 30-Jährigen und dem 32-Jährigen auf der Anklagebank einiges auf. Der Abend im Vollrausch, der Freund, der am nächsten Morgen nicht mehr atmet, die Leiche, die die beiden an einem Parkplatz an der B16 ablegen und der vorgetäuschte Notruf. Alles kommt in diesem Moment offenbar wieder hoch.

    Die Frau – tiefe Stimme, Haare zu einem Zopf gebunden – und der Mann – muskulöse Statur, kurz geschorene Haare – aus dem Landkreis Dillingen stehen seit Donnerstag vor dem Augsburger Landgericht. Es geht um die Frage, ob die beiden eine Mitschuld am Tod ihres Freundes tragen. Am Abend des 14. November 2017 trafen sich die drei in der gemeinsamen Kellerwohnung der beiden Angeklagten. Die Zusammenkunft mündete bei allen Beteiligten in einem Vollrausch. Gemeinsam konsumierten sie unter anderem Heroin, Amphetamin, Marihuana, Wodka und Bier. Spätestens gegen 21.45 Uhr merkten die beiden Angeklagten, dass ihr Freund völlig zugedröhnt und nicht mal mehr in der Lage war, aufrecht zu stehen. Noch gravierender aber war: Er hatte massive Probleme zu atmen. Laut Anklage riefen die beiden jedoch keinen Arzt, sondern verabreichten ihrem Freund eine Spritze mit einer unbekannten Flüssigkeit. Die machte offenbar alles noch schlimmer. Der 36-Jährige musste sich übergeben, der bereits lebensgefährliche Zustand verschlechterte sich weiter. Bis zum nächsten Vormittag war der Mann tot.

    Die Leiche bringen sie weg

    Die Leiche ihres Freundes brachten die beiden Angeklagten an den Pendlerparkplatz beim Lutzenberger See nahe der B16 nördlich von Günzburg und wählten den Notruf. Ermittlungen der Kriminalpolizei Neu-Ulm sowie der Kollegen aus Dillingen führten zu den Angeklagten, die sich nun wegen Totschlags durch Unterlassen verantworten müssen. Der Frau wird außerdem vorgeworfen, mehrfach Betäubungsmittel im Darknet bestellt zu haben, um mit dem Verkauf Gewinn zu machen. Auch der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln, in diesem Fall Heroin, ist Teil der Anklage, sowohl gegen die Frau als auch gegen den Mann.

    Beide äußern sich vor Gericht nicht selbst. Stattdessen verlesen die Verteidiger Georg Zengerle und Florian Wurtinger im Namen ihrer Mandanten jeweils eine Erklärung. Zengerle spricht für den 32-Jährigen. In der Stellungnahme wird deutlich, wie sehr der Mann mit einer Drogenabhängigkeit zu kämpfen hat, die bis heute nicht austherapiert sei. An jenem Novembertag vor zwei Jahren fing sein Konsum bereits am Morgen mit „einer Nase Speed“ an. „Um fit für die Arbeit zu sein“, heißt es. Über den Tag verteilt nahm der Mann, unter anderem zusammen mit seiner damaligen Lebensgefährtin, der Mitangeklagten, mehrere Portionen Crystal Meth zu sich, dazu einen Joint in der Mittagspause. Am Abend kamen zu Heroin und Marihuana noch diverse Dosen Wodka Lemon sowie eine Flasche Bier. Er sei „völlig zugedröhnt“ gewesen, heißt es.

    Der Mann soll sich immer wieder "weggeschossen" haben

    Dass sich sein Freund übergeben hat, habe er nicht mitbekommen. Eine Spritze habe er diesem, entgegen dem Vorwurf in der Anklage, nicht verabreicht, teilt Zengerle für den Angeklagten mit. Der 32-Jährige hatte den Freund zuvor etwa zehn Mal getroffen. Dabei soll sich der 36-Jährige immer wieder durch Betäubungsmittel „weggeschossen“ haben. Oft sei er dadurch im gleichen Zustand gewesen wie in der Nacht, nach der er verstarb. Doch jedes Mal habe er sich bis zum nächsten Tag erholt.

    In der Novembernacht 2017 gingen laut Stellungnahme des Angeklagten er und seine Lebensgefährtin irgendwann ins Bett. Der Freund soll in der Lage gewesen sein, sich selbstständig auf dem Sofa im Wohnzimmer schlafen zu legen. In Anbetracht der vielen gemeinsamen Rausch-Abende sei es für ihn „keine besondere Situation“ gewesen. Am nächsten Morgen, als der 32-Jährige zur Arbeit aufbrach – nach neuerlichem Aufputschen durch Drogenkonsum –, habe der Freund geschlafen und geschnarcht. Erst später am Vormittag bekam der Mann den Anruf von der Mitangeklagten, dass er sofort nach Hause kommen soll. Dort lag der 36-Jährige ohne Puls und mit starren Augen. Die beiden waren geschockt und bekamen Panik – auch weil der Angeklagte damals unter offener Bewährung stand. Im Internet suchten sie nach einem geeigneten Ort, um die Leiche loszuwerden. Im Schutz der Dunkelheit fuhren sie schließlich zum Parkplatz in Richtung Günzburg. Dies alles sei dem 32-Jährigen alles andere als leicht gefallen, betont Zengerle für seinen Mandanten. „Er bedauert es aufrichtig.“

    Es gibt ein Video von diesem Abend

    Das Statement der Mitangeklagten bestätigt die Aussagen des Mannes weitestgehend. Auch sie bekräftigt durch ihren Rechtsanwalt Florian Wurtinger, dass der 36-Jährige öfters Betäubungsmittel in hohen Mengen konsumiert hatte. Immer wieder sei er dadurch in einem Zustand des Vollrausches gewesen – ähnlich zu dem in der Nacht, die es aufzuarbeiten gilt. Am nächsten Tag soll er dann immer wieder fit gewesen sein und sich nicht mehr an die Geschehnisse erinnert haben.

    Das wohl wichtigste Beweismittel im Prozess ist ein Video, das an jenem Novemberabend entstand. Dieses wird am ersten Verhandlungstag im Gerichtssaal gezeigt. Zu sehen ist der offenbar zugedröhnte 36-Jährige, der völlig apathisch und teilnahmslos vor sich hin stammelt. Auf Fragen der Angeklagten, die das Video dreht, geht er nicht ein. Die 30-Jährige äußert in den Aufnahmen Bedenken, weil der Mann nicht regelmäßig atmet. „Du schnaufst nicht gescheit“, sagt sie immer wieder sorgenvoll. Auf den Aufnahmen ist auch der mitangeklagte 32-Jährige zu sehen, wie er – offenbar ebenfalls unter starkem Einfluss von Betäubungsmitteln – seinem Freund eine Zigarette und eine Spritze hinhält. Inwieweit die wackligen Bilder auch einen Beweis dafür darstellen, dass die Angeklagten den Tod ihres Freundes billigend in Kauf nahmen, muss die achte Strafkammer des Landgerichtes in den kommenden Wochen klären. Der Prozess wird am 10. Dezember fortgesetzt.

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