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Kreis Dillingen: Bauern zweifeln Nitratwerte an

Kreis Dillingen

Bauern zweifeln Nitratwerte an

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    Die Nitratwerte der Messstelle „Höhsackgrabenquelle“ gelten als Grund für die Ausweisung der „Roten Gebiete“ im Landkreis Dillingen
    Die Nitratwerte der Messstelle „Höhsackgrabenquelle“ gelten als Grund für die Ausweisung der „Roten Gebiete“ im Landkreis Dillingen Foto: WWA Donauwörth

    Die Diskussionen um die „Roten Gebiete“ im Landkreis Dillingen werden immer heißer diskutiert. Grund: Die Landwirte in den Gebieten und der BBV-Kreisverband lehnen die als repräsentativ geltende Messung des Wasserwirtschaftsamts (WWA) Donauwörth auf den Nitratgehalt im zuständigen Grundwasserkörper ab.

    Hier werde eine im Wald an einem Hang gelegene offene Quelle als Messstelle hergenommen, deren Nitratbelastung dafür verantwortlich ist, dass die Gemarkungen Lauterbach, Buttenwiesen, Wortelstetten, Frauenstetten, Wertingen, Gottmannshofen, Hohenreichen, Hirschbach, Roggden, Bliensbach, Prettelshofen, Hettlingen und Laugna als „Rote Gebiete“ ausgewiesen wurde. In diesem Zusammenhang weisen Landwirte und Bauernverband darauf hin, dass an einer zweiten Messstelle bei Welden in diesem Grundwasserkörper „Vorlandmolasse“ sich die Nitratbelastung weit unter dem Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter darstelle.

    Es gibt verpflichtende Untersuchtungen

    Demgegenüber wird jedoch vom WWA Donauwörth die fachliche Grundlage zur Abgrenzung in „Rote Gebiete“ aufgrund der Zustandseinstufung der Grundwasserkörper (GWK) nach EG-WRRL für Nitrat angeführt: Überschreitung des Schwellenwertes an einer oder mehreren Messstellen des WRRL-Messnetzes im GWK. Überschreitung des Schwellenwertes im Rohwasser an mindestens einer Trinkwassergewinnungsanlage (WGA) mit einer Entnahmemenge von mehr als 100 Kubikmeter pro Tag im GWK. Als Folge dieser Einstufung in die Gebietskulisse „Rote Gebiete“ müssen die betroffenen Landwirte mit Beginn des Jahres drei zusätzliche Auflagen beachten:

    Für die Düngeplanung ist im Frühjahr eine verpflichtende Untersuchung der Ackerböden auf verfügbaren Stickstoff durchzuführen, etwa eine Nitrat-Untersuchung.

    Wirtschaftsdünger (Gülle), die auf den entsprechenden Flächen ausgebracht werden, sind verpflichtend auf Gesamt-Nitrat, Ammonium-Nitrat und Gesamt-Phosphat zu untersuchen.

    Auf ebenen Flächen ist bei der Düngung ein erweiterter Gewässerabstand von fünf Metern anstelle von bisher vier Metern einzuhalten. Auf Flächen mit mehr als zehn Prozent Hangneigung ist in roten Gebieten ein Abstand von zehn Metern anstatt bisher fünf Metern einzuhalten. „Die Auswirkungen dieser drei Auflagen auf den Gesamtbetrieb bleiben jedoch relativ überschaubar.“ Diese Meinung vertritt Stephan Haase, Pflanzenbauexperte am AELF in Wertingen, weshalb er die Landwirte dazu auffordert, die Düngeverordnung einzuhalten, um noch strengere Reglementierungen zu vermeiden. Hintergrund dieser „Roten-Gebiete“-Kulisse ist jedoch die massive Gülleausbringung vieler Landwirte, wodurch das Grundwasser enorm belastet wird. „Da gibt es Landwirte, denen auf diese Weise jedes Bewusstsein für die Konsequenz ihres Handelns sowie für ihre ethische und ökologische Verantwortung verloren gegangen ist“, schreibt Leser Josef Schrallhammer aus Buttenwiesen an die DZ-Redaktion. „Dabei seien naturschutzfachliche Auflagen, Gesetze und Verordnungen, wie kontrollierter Düngeaustrag oder die Einhaltung von Gewässerabständen, überflüssig“, so Schrallhammer weiter, „denn zu Hause bei den Landwirten ist ja alles in Ordnung und in ihren Brunnen das Wasser sauber.“

    Warum sind rund 20 Prozent der Fläche Rote Gebiete?

    Doch warum sind in Bayern wie auch im Kreis Dillingen rund 20 Prozent der Landesfläche als Rote Gebiete ausgewiesen? „Grundsätzlich ist Gülle als Nährstoff für die Pflanzen gut geeignet“, sagt Ottmar Hurler vom AELF in Wertingen. Und betrachte man die landwirtschaftliche Fläche im Landkreis, so gebe es hier per Saldo zu wenig als zu viel Gülle.

    Doch komme es in der Tat zu ungleicher Verteilung, sagt Ottmar Hurler, weshalb das Amt für die Landwirte Beratungen zum Güllemanagement anbiete, wobei hier jedoch große Überzeugungsarbeit notwendig sei. Daher befürworte das Landwirtschaftsamt in diesem Zusammenhang die vom Maschinenring Dillingen ins Leben gerufene Nährstoffbörse. Hier werden nach den Worten von Werner Müller Landwirte mit zu viel Gülle aufgerufen, sich zu melden, um diese an Landwirte abzugeben, die beispielsweise keine Viehzucht, sondern reinen Ackerbau betreiben.

    Die Abgabe der Gülle ist kostenfrei

    Die Abgabe der Gülle sei kostenfrei, und bei der Ausbringung kann der Maschinenring helfen, sofern dies nicht vom Güllelieferanten übernommen wird. Neben diesem Güllemanagement gibt es im Landkreis Dillingen noch ein weiteres. So hat vor rund 20 Jahren der BBV-Kreisverband mit der Bayerischen Rieswasserversorgung (BRW) vereinbart, dass Landwirte in den Wasserschutzgebieten ihre Flächen „schonend“ bewirtschaften und der Wasserversorger dafür Ausgleichszahlungen leiste. Eine für beide Seiten gute Lösung, sagt Christoph Lautner, Werkleiter bei der BRW. Denn seit Jahren liege der Nitratgehalt im Wasser des Trinkwasserversorgers zwischen 14 und 16 mg/l. „Darüber hinaus müssen die Bauern im Landkreis auch einmal gelobt werden“, sagt Ottmar Hurler.

    Denn abgesehen von der umstrittenen Messstelle „Höhsackgrabenquelle“ seien an den anderen sieben Messstellen der drei Grundwasserkörper im Landkreis keine überhöhten Nitratwerte festgestellt worden, was auf ein vernünftiges Güllemanagement der Bauern mit Einhaltung der Düngeverordnung zurückzuführen sei.

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