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Kreis Dillingen: Ausgesetzter Säugling kämpft um sein Leben: Was ist mit der Mutter?

Kreis Dillingen

Ausgesetzter Säugling kämpft um sein Leben: Was ist mit der Mutter?

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    Am Montag ist auf einer Wiese in Unterglauheim ein Neugeborenes ausgesetzt worden. Der Zustand des Säuglings, den ein Polizeihubschrauber in die Kinderklinik nach Augsburg gebracht hat, ist nach wie vor kritisch.
    Am Montag ist auf einer Wiese in Unterglauheim ein Neugeborenes ausgesetzt worden. Der Zustand des Säuglings, den ein Polizeihubschrauber in die Kinderklinik nach Augsburg gebracht hat, ist nach wie vor kritisch. Foto: Oliver Berg, dpa (Symbol)

    Das Schicksal des ausgesetzten Säuglings in Unterglauheim hat in den vergangenen Tagen viele Menschen in der Region bewegt. Am Montag fand ein Anwohner in einer Wiese im Blindheimer Ortsteil ein einsames Neugeborenes. Der Fund löste einen größeren Polizei- und Rettungseinsatz in dem kleinen Ort aus. Ein Polizeihubschrauber brachte den Bub in die Kinderklinik nach Augsburg (lesen Sie hier mehr dazu).

    Ausgesetzter Säugling lag womöglich stundenlang in Wiese

    Ob der Säugling den Vorfall überlebt, ist nach wie vor ungewiss. Zuletzt hieß es von einem Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Nord, dass der Bub am Leben, der Zustand jedoch kritisch ist. Am Mittwoch teilt Matthias Nickolai, Sprecher der Staatsanwaltschaft Augsburg, auf Anfrage mit, dass der Zustand des Säuglings unverändert kritisch ist. Heißt: Das Neugeborene kämpft offenbar immer noch um sein Leben, nachdem es womöglich stundenlang in der Wiese am Ortsrand von Unterglauheim gelegen hatte. Das Ehepaar Heilmann, das den Bub durch Zufall fand, berichtete davon, dass dieser Anzeichen einer Unterkühlung zeigte. „Für uns ist es das Wichtigste, dass er alles unbeschadet übersteht“, sagten die Finder gegenüber unserer Redaktion (lesen Sie hier mehr über die Finder).

    Die Frage ist nun auch, was auf die Mutter zukommt, die ihr Neugeborenes ausgesetzt haben soll. Die 31-Jährige wurde in ihrer Wohnung in Dillingen noch am Montag festgenommen, sie befindet sich mittlerweile in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Augsburg ermittelt und befragt dazu auch Zeugen. Im Haftbefehl ist die Rede von versuchtem Totschlag, gefährlicher Körperverletzung und Aussetzung. Sollte es in diesem Fall zu einer Anklage und einem Prozess kommen, was würde einer Angeklagten bevorstehen? „Das Gesetz droht mit einer mehrjährigen Haftstrafe“, sagt Georg Zengerle, Rechtsanwalt aus Dillingen. Erst recht, wenn der Säugling den Vorfall nicht überleben sollte. Dann würde es um den Vorwurf des Totschlags gehen, nicht mehr um versuchten Totschlag.

    Säugling in Unterglauheim: Frau wurde durch Lebenshilfe begleitet

    Doch ein vorschnelles Urteilen sei schwierig. Angesichts diverser wütender Kommentare im Internet, die sich gegen die Mutter richten, betont Zengerle: „Strafurteile ergehen nicht im Namen des Volkszorns. Grundlage für eine Strafe ist das Maß der persönlichen Schuld.“ Und die sei im vorliegenden Fall zum aktuellen Zeitpunkt unklar. Die Frage ist etwa: Hat die Frau womöglich in einer psychischen Ausnahmesituation gehandelt? Sollte diese verminderte Schuldfähigkeit zutreffen, würde eine mögliche Strafe deutlich verringert werden. Falls eine gänzliche Schuldunfähigkeit bestehe, sei etwa mit der Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung zu rechnen, sagt Zengerle.

    In diesem Fall des ausgesetzten Säuglings müsste ein Gericht wohl strafmildernde Faktoren berücksichtigen. Der Geschäftsführer der Lebenshilfe Dillingen, Dominik Kratzer, bestätigt auf Anfrage unserer Redaktion, dass das am Montag in Unterglauheim aufgefundene Neugeborene von einer durch die Lebenshilfe Dillingen begleiteten jungen Frau ausgesetzt wurde. Die Nachricht davon habe die Lebenshilfe im Verlaufe des Montagabends erreicht und große Betroffenheit und Erschütterung ausgelöst. Die Schwangerschaft der jungen Frau sei in der Lebenshilfe nicht bekannt gewesen, teilt Kratzer mit. Nähere Angaben über die Hintergründe wollte der Geschäftsführer aus Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen und die Betroffenen nicht machen.

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