Vorausgegangenen war eine Klage von sieben Grundstückseigentümern in Diemantstein, bei der nach drei Verfahren das Verwaltungsgericht entschieden hat, dass die bisherige Satzung nichtig ist. Die Diemantsteiner klagten, weil die alte Satzung beinhaltete, dass Gebäude mit zwei Vollgeschossen ebenfalls beitragspflichtig waren - obwohl sie nicht tatsächlich vorhanden, sondern nur im Bebauungsplan vorgesehen waren. "Das ist keine außergewöhnliche Sache. Vollgeschosse sind Maßstab der Berechnungsgrundlage", erklärte Geschäftsführer Walter Ernst. Dieser Passus wurde in der aktualisierten Satzung nicht verändert, dennoch mussten aber einige andere Passagen geändert werden. Ernst: "Die Satzung wurde entsprechend der Rechtsprechung in den vergangenen Jahren nicht fortgesetzt. Das haben wir jetzt gemacht."
Genau deshalb habe sich auch die Beitragsberechnung verändert und erhöht. Der Beitrag von 8,80 Euro setzt sich folgendermaßen zusammen: Von dem gesamten Investitionsaufwand für die Kanalerschließung in Bissingen werden Zuwendungen und Förderungen sowie der sogenannte Straßenentwässerungsanteil abgezogen.
Bis Unterringingen fertig
Vor über zehn Jahren hat die Marktgemeinde angefangen, das ganze Kesseltal an die Sammelkläranlage in Bissingen anzuschließen. Aktuell sind die Kanäle bis Unterringingen angeschlossen. Im Jahr 2008 haben die Diemantsteiner geklagt, weitere Bauten haben sich verzögert. Bisher sind rund zwei Drittel des Kesseltales angeschlossen, insgesamt 1050 Grundstücke sind betroffen. Bis zur kompletten Erschließung fehlen noch 350 Anwesen. Die werden in Zukunft nun mit der neuen Satzung, also mit 8,80 Euro Beitrag, abgerechnet. "Es ist keine einfache Sache, dafür zu sorgen, dass die ganze Gemeinde versorgt ist", sagte Bürgermeister Michael Holzinger bei der Sitzung und fügte hinzu: "Es war ein großer Aufwand, alles neu zu berechnen."
Die Ortschaften, die schon angeschlossen sind, werden laut Holzinger als abgeschlossen gesehen, sie zahlen 8,05 Euro. Gezahlt werden kann in drei Dritteln, das hat der Gemeinderat festgelegt. Geschäftsführer Ernst schätzte die Beiträge mit der neuen Satzung zwischen 12 000 und 16 000 Euro. "Wir waren gezwungen, eine neue Kalkulation zu schaffen. Mit den Beiträgen müssen wir eine Deckung erreichen", so Ernst. Die Beiträge werden einmalig gezahlt.
Der Gemeinderat stimmte der neuen Beitragssatzung zu, einzig 2. Bürgermeister Ottmar Hurler (WGU) sprach sich dagegen aus: "Ich kann die Satzung so nicht annehmen. Sie ist für mich in dieser Form nicht tragbar." Er wolle eine Abrechnung nach der tatsächlichen Nutzung und nicht nach Grundstücksfläche. "Die Beiträge, die erhoben werden, können von den Menschen nicht bezahlt werden", so Hurler. Ernst schloss nicht aus, dass es immer Härtefälle geben wird, dennoch "halten wir uns nur an die vorgeschriebenen Regeln, die wir nicht ändern können". Gemeinderat Wolfgang Schmid (CSU) konnte sich dem nur anschließen: "Wir können doch nicht diese Regel wieder umschmeißen, wegen der wir die erste Satzung ändern mussten."