Vorausgegangenen war eine Klage von sieben Grundstückseigentümern in Diemantstein, bei der nach drei Verfahren das Verwaltungsgericht entschieden hat, dass die bisherige Satzung nichtig ist. Die Diemantsteiner klagten, weil die alte Satzung beinhaltete, dass Gebäude mit zwei Vollgeschossen ebenfalls beitragspflichtig waren - obwohl sie nicht tatsächlich vorhanden, sondern nur im Bebauungsplan vorgesehen waren. "Das ist keine außergewöhnliche Sache. Vollgeschosse sind Maßstab der Berechnungsgrundlage", erklärte Geschäftsführer Walter Ernst. Dieser Passus wurde in der aktualisierten Satzung nicht verändert, dennoch mussten aber einige andere Passagen geändert werden. Ernst: "Die Satzung wurde entsprechend der Rechtsprechung in den vergangenen Jahren nicht fortgesetzt. Das haben wir jetzt gemacht."
Dillingen