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Höchstädt: Prozess: Hausfrau will mit gefälschten Markenwaren Geld machen

Höchstädt

Prozess: Hausfrau will mit gefälschten Markenwaren Geld machen

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    Eine Frau hat in Höchstädt versucht, 	mit gefälschten Markenwaren Geld zu machen.
    Eine Frau hat in Höchstädt versucht, mit gefälschten Markenwaren Geld zu machen. Foto: A. Kaya (Symbol)

    Zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung wurde jetzt vor dem Augsburger Amtsgericht eine 63-jährige Frau verurteilt, die in Höchstädt mit einem Kofferraum voller gefälschter Markenartikel angetroffen wurde. Die Frau bestritt, dass sie mit den insgesamt 217 Kleidungsstücken, Gürteln, Tüchern, Uhren, Schuhen oder ähnlichem Handel hätte treiben wollen.

    Feiertag Heilig-Drei-König, nachmittags in der Straße „An der Mauer“ in Höchstädt: Allgemeine Verkehrskontrolle, die Streifenwagenbesatzung der Inspektion aus Dillingen winkt einen Kleintransporter mit Freiburger Kennzeichen an die Seite. Am Steuer sitzt der jetzt angeklagte 44-jährige Arbeitslose, neben ihm seine mitangeklagte 63-jährige Schwester, Hausfrau, beide aus Augsburg. Die Frage nach Verbandskasten und Warndreieck bringt einen vollgepackten Kofferraum zum Vorschein. Im ersten Moment hätten er und sein Kollege nicht so recht gewusst, was von der Ladung zu halten sei, so ein Polizeibeamter im Zeugenstuhl. Man habe die noch verpackten Artikel durchgesehen und festgestellt, dass es sich offenbar um Produkte bekannter Markenhersteller wie Adidas, Gucci, Rolex oder Nike gehandelt habe – oder eben um Fälschungen. Die Artikel wurden von der Polizei zunächst vorübergehend beschlagnahmt. Als klar war, dass es sich um Fälschungen gehandelt habe, wurden sie endgültig einbehalten. Von den Marken-Rechteinhabern wurde Strafantrag wegen „Kennzeichenverletzung“ gestellt.

    Prozess um gefälschte Markenwaren: Angeklagte hat einfache Erklärung

    Eine einfache Erklärung für ihre Fracht hatte die angeklagte 63-Jährige. Im Rahmen eines Besuchs bei ihrer Tochter in Freiburg sei man über die Grenze ins elsässische Colmar zum Einkaufen gefahren. Dort habe sie die Artikel beschafft, es war ihr klar, dass es sich um Imitate gehandelt habe. Nach Angaben der Frau habe es sich gleichsam um Aufträge ihrer neun Geschwister und deren Angehöriger gehandelt, die diese Einkäufe als Weihnachtsgeschenke hätten verwenden wollen. Leider habe sie nicht mehr rechtzeitig vor dem Fest zurückreisen können, weswegen man erst am 6. Januar in Höchstädt mit den Gegenständen aufgegriffen worden sei. Die Frau bestritt, die Artikel mit eigenem Geld gekauft zu haben: Weder sie noch ihr Bruder, beide Sozialhilfeempfänger, hätten die Mittel dafür. Sie habe auch niemals vorgehabt, die Kleidungsstücke und Accessoires beispielsweise auf einem Flohmarkt gewinnbringend zu verkaufen. Einer drohenden Verurteilung sah sie gelassen entgegen. Sie müsse ja ihren kranken Bruder auch pflegen, da werde sie mögliche Hilfsdienste schon überstehen.

    Die Angeklagte wurde wegen eines ähnlichen Vorhabens bereits verurteilt

    Weder Staatsanwältin Jennifer Kruse noch Richter Roland Fink glaubten der Frau ihr „Märchen“, wie sie es nannten. Vor allem nicht vor dem Hintergrund, dass sie vor nicht allzu langer Zeit in Regensburg für ein ganz ähnliches Vorhaben verurteilt worden war. Ungewöhnlich empfanden Fink und Kruse auch, dass manche Artikel bis zu sieben Mal vorhanden gewesen seien. Und weihnachtlich verpackt sei auch nichts gewesen. Vielmehr würden die Sachen aussehen, als warteten sie auf einen Weiterverkauf.

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