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Höchstädt: Embryonenspende: Der außergewöhnliche Prozess geht weiter

Höchstädt

Embryonenspende: Der außergewöhnliche Prozess geht weiter

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    Wie geht es weiter mit dem Netzwerk Embryonenspende? Im Dezember steht die Berufungsverhandlung in Augsburg an.
    Wie geht es weiter mit dem Netzwerk Embryonenspende? Im Dezember steht die Berufungsverhandlung in Augsburg an. Foto: Ralf Hirschberger, dpa (Symbol)

    Es war ein außergewöhnlicher Prozess, mit dem das Dillinger Amtsgericht im März zu tun hatte. Auf der Anklagebank saßen drei Vorstandsmitglieder des Netzwerks Embryonenspende mit Sitz in Höchstädt. Ihnen legte die Staatsanwaltschaft Augsburg die „missbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken“ zur Last. Das Netzwerk vermittelt Genmaterial von Paaren, die eine erfolgreiche Kinderwunschbehandlung hinter sich haben und die Zellen aus dieser Behandlung übrig haben, an Paare mit unerfülltem Kinderwunsch (hier mehr Details zur Embryonenspende).

    Das Gericht sprach die Angeklagten frei

    Das Verfahren ist rechtlich nicht eindeutig geregelt. Gerade, wenn es sich bei den weitergegebenen Zellen um sogenannte „imprägnierte Eizellen“ handelt. Bei diesen sind die Zellkerne von Eizelle und Spermium noch nicht miteinander verschmolzen. Das Dillinger Amtsgericht, in Person von Richter Patrick Hecken, entschied im März, dass die Weitergabe dieser imprägnierten Eizellen unzulässig ist. Dennoch sprach das Gericht die Angeklagten frei. Diese hatten versucht, von verschiedenen Stellen – unter anderem Landes- und Bundesregierung – in Erfahrung zu bringen, ob ihr Verfahren legal ist. Da sie keine klare Antwort erhielten, kam vor Gericht der „unvermeidbare Verbotsirrtum“ zum Tragen. Die Angeklagten konnten nicht wissen, dass sie womöglich eine Straftat begehen. Deshalb sprach das Gericht sie frei (den Bericht zum damaligen Prozess finden Sie hier).

    Berufungsprozess im Dezember

    Die Staatsanwaltschaft Augsburg legte damals Berufung gegen das Urteil ein. Jetzt steht fest, wann der Prozess am Augsburger Landgericht in die nächste Runde geht. Wie das Gericht auf Nachfrage bestätigt, ist der Berufungsprozess auf Donnerstag, 13. Dezember, terminiert worden. Die Beteiligten des Netzwerkes hoffen auf einen „richtigen“ Freispruch. Denn: Nach dem Dillinger Urteil muss das Netzwerk derzeit darauf verzichten, imprägnierte Eizellen weiterzuvermitteln. Dies belaste zum einen die Empfängerpaare, die deutlich länger auf eine Vermittlung warten müssen, betont Hans-Peter Eiden, Gründer des Netzwerkes. Zum anderen stünden auch die Spenderpaare vor der schwierigen Entscheidung, ob sie ihr Genmaterial weiterhin einfrieren oder vernichten.

    Einen Kommentar zum Gerichtsprozess in Dillingen und zur Thematik Embryonenspende finden Sie hier.

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