Johann Jall spricht von einer „exorbitanten Erhöhung, die schlicht unkorrekt ist“. Siegfried Mayerle findet es „krass“ und sieht nicht ein, warum seine Mitbürger im Dorf das zahlen sollen. Peter Schweyer sagt: „Uns muss niemand subventionieren. Wir haben genug Freiwillige, die die Stadt weniger kosten als die Leistungen des Bauhofs. Aber auf einen Schlag fast 300 Prozent mehr, das geht nicht.“ Es geht. Auch, wenn sich die Umlandfraktion am Montagabend vehement wehrt: Der Höchstädter Stadtrat beschließt eine Friedhofsgebührensatzung, die spätestens im Herbst in Kraft tritt – inklusive einer deftigen Erhöhung für die Friedhöfe der Stadt und der Stadtteile. Bürgermeister Gerrit Maneth erklärt, warum: „Die Erhöhung ist überproportional hoch. Aber wir können nicht anders vorgehen. Seit 2003 wurden sie nicht mehr angepasst. Wir haben dadurch große Defizite.“ Deshalb habe ein Fachmann 2019 begonnen, eine neue Kalkulation auf die Beine zu stellen. Mit dem entscheidenden Ergebnis: Künftig sollen die Stadtteile und die Stadt Höchstädt gleich berechnet und als Einheit betrachtet werden. Sowohl die Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtung als auch die Gebührensatzung sind demnach nun für Höchstädt, Sonderheim, Oberglauheim, Schwennenbach und Deisenhofen gleich. Das, so Bürgermeister Maneth, habe Vor- und Nachteile. Vor allem aber tue die jetzige Erhöhung „auf einen Schlag natürlich weh“. Besonders den Stadtteilen. „Ich verstehe das. Deshalb haben wir auch sofort für 2023 die nächste Kalkulation vorgemerkt. Aber aktuell kann ich nicht anders entscheiden. Das war eine offizielle Prüfung, ich handele mir da keine Rüge oder Ähnliches ein.“
Höchstädt