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Höchstädt: Die letzte Ruhestätte kostet in Höchstädt nun deutlich mehr

Höchstädt

Die letzte Ruhestätte kostet in Höchstädt nun deutlich mehr

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    Der Höchstädter Stadtrat hat eine neue Satzung für die Friedhofsgebühren beschlossen. Künftig werden alle Kosten auf Stadt und die Stadtteile einheitlich umgelegt. Das bedeutet im ersten Moment eine deutliche Erhöhung. Das Foto zeigt den Höchstädter Friedhof.
    Der Höchstädter Stadtrat hat eine neue Satzung für die Friedhofsgebühren beschlossen. Künftig werden alle Kosten auf Stadt und die Stadtteile einheitlich umgelegt. Das bedeutet im ersten Moment eine deutliche Erhöhung. Das Foto zeigt den Höchstädter Friedhof. Foto: Berthold Veh

    Johann Jall spricht von einer „exorbitanten Erhöhung, die schlicht unkorrekt ist“. Siegfried Mayerle findet es „krass“ und sieht nicht ein, warum seine Mitbürger im Dorf das zahlen sollen. Peter Schweyer sagt: „Uns muss niemand subventionieren. Wir haben genug Freiwillige, die die Stadt weniger kosten als die Leistungen des Bauhofs. Aber auf einen Schlag fast 300 Prozent mehr, das geht nicht.“ Es geht. Auch, wenn sich die Umlandfraktion am Montagabend vehement wehrt: Der Höchstädter Stadtrat beschließt eine Friedhofsgebührensatzung, die spätestens im Herbst in Kraft tritt – inklusive einer deftigen Erhöhung für die Friedhöfe der Stadt und der Stadtteile. Bürgermeister Gerrit Maneth erklärt, warum: „Die Erhöhung ist überproportional hoch. Aber wir können nicht anders vorgehen. Seit 2003 wurden sie nicht mehr angepasst. Wir haben dadurch große Defizite.“ Deshalb habe ein Fachmann 2019 begonnen, eine neue Kalkulation auf die Beine zu stellen. Mit dem entscheidenden Ergebnis: Künftig sollen die Stadtteile und die Stadt Höchstädt gleich berechnet und als Einheit betrachtet werden. Sowohl die Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtung als auch die Gebührensatzung sind demnach nun für

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