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Gundremmingen: Akw-Rückbau: Bürgerinitiative wirft Behörde Befangenheit vor

Gundremmingen

Akw-Rückbau: Bürgerinitiative wirft Behörde Befangenheit vor

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    Die BI Forum will das komplette Kraftwerk stilllegen lassen.
    Die BI Forum will das komplette Kraftwerk stilllegen lassen. Foto: Bernhard Weizenegger (Archiv)

    Bis Freitag können die Unterlagen für den Rückbau von Block B des Atomkraftwerks (Akw) Gundremmingen eingesehen werden. Die Bürgerinitiative (BI) Forum hat ihre Einwendungen am Donnerstag bei der Verwaltungsgemeinschaft Offingen übergeben. Grundsätzlich werde der Abbau bejaht, aber es wird auf viele Unklarheiten hingewiesen – und harsche Kritik an der zuständigen Genehmigungsbehörde geübt.

    Sie besitze „offenbar keine ausreichende Fachkenntnis bezüglich Atomgesetz und Strahlenschutzverordnung“, heißt es in den Unterlagen, die unserer Zeitung vorliegen. Denn in den Vorschriften werde „eindeutig von einer Stilllegung ausgegangen, bevor ein endgültiger Abbau von Anlagenteilen erfolgt“. Die zuständige Abteilung im Umweltministerium habe offenbar „keine ausreichende personelle Kapazität und fachliche Kompetenz für die Prüfung der Auslegefähigkeit der Unterlagen“.

    Sie seien ungeeignet, da sie „sehr allgemein gehalten und unvollständig sind“. Da das Genehmigungsverfahren zum Abbau ohne vorherige Stilllegung zugelassen worden sei und das Ministerium „auch noch die Zustimmung (...) mit RWE-Vorbehalt (...) gegeben hat und (...) die Auslegung von Unterlagen zugelassen hat, die für eine Prüfung der Betroffenheit nicht geeignet sind, ist ihr Befangenheit zugunsten der Antragsteller RWE Power AG, Preussen Elektra GmbH und deren gemeinsamer Betreibergesellschaft Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH vorzuhalten. Wir behalten uns vor, weitere Einwendungen und Begründungsausführungen im Laufe des Verfahrens vorzubringen.“

    Ganzes Kraftwerk Gundremmingen soll stillgelegt werden

    In dem, was jetzt eingereicht wurde, wird grundsätzlich die Stilllegung nicht nur von Block B, sondern des gesamten Kraftwerks gefordert. „Auch wenn die Wahrscheinlichkeit eines großen Unfalls klein sein sollte, ist doch das dann mögliche Schadensausmaß so groß, dass dieses Risiko nicht einmal risikogerecht haftpflichtversichert ist.“ Es wird bezweifelt, dass die verfassungsmäßigen Rechte auf körperliche Unversehrtheit und Schutz des Eigentums bei dem geplanten Abbau ausreichend geschützt werden.

    Da beide Reaktoren miteinander verbunden sind, müssten auch beide zusammen stillgelegt und abgebaut werden, fordert die BI um ihren Vorsitzenden Raimund Kamm. Wenn Block C weiterläuft, während Teile und Systeme von Block B abgeschaltet und ausgebaut werden, erhöhe das die Risiken. Es sei beantragt worden, mit dem Abbau zu beginnen, bevor die Spaltelemente aus dem Reaktor und Abklingbecken entfernt wurden. Das dürfe jedoch nicht genehmigt werden.

    Insgesamt bemängelt die Bürgerinitiative auch, dass die Informationen in den Unterlagen nur sehr vage seien. So würden beispielsweise nicht die Anlagenteile konkret benannt, die abgebaut werden sollen. Außerdem würde die Beteiligung der Bürger eingeschränkt, wenn „wichtige Punkte von Stilllegung und Abbruch aus dem Genehmigungsverfahren in das aufsichtliche Verfahren verschoben würden“. Zudem hätten die Antragsteller keine Untersuchung vorgelegt, welche Abbaumethode eine geringere Strahlenbelastung bedeute, Bedingungen für die Abbaugenehmigung gestellt und sich den Zeitpunkt des Rückbaubeginns vorbehalten. Die BI fordert, die Genehmigung für den Rückbau beider Blöcke erst dann zu geben, wenn der Beginn auch möglich ist und keine Erlaubnis „auf Vorrat“ zu erteilen, da die Sicherheitsbewertungen dann womöglich nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen.

    Gutachter soll sich ein eigenes Urteil zu Akw Gundremmingen bilden

    Auch bei weiteren Genehmigungsverfahren müsse die Öffentlichkeit beteiligt werden, die jetzt nicht erkennen könne, dass das Verfahren zu Block B schon „Vorstufen zum Abbau von Block C beinhaltet“. Die Unterlagen müssten daher neu ausgelegt werden – zumal sie auch unvollständig (beispielsweise ohne ausreichende radiologische Beschreibung von Block B) und fehlerhaft (eine vorsätzliche Falschdarstellung von Wand- und Deckenstärken) seien. Die Bürgerinitiative spricht sich klar dafür aus, dass die Atomanlage vollständig – ausgenommen sein soll nur das bis 2046 genehmigte Zwischenlager – entfernt wird und auch alle unterirdischen Teile verschwinden, um die Umwelt zu schützen.

    In den 19 Seiten dicken Unterlagen wird zudem bemängelt, dass die Beschreibung von Block B keine Auflistung von Störfällen und meldepflichtigen Ereignissen während der vergangenen Betriebszeit enthalte und die Antragssteller „ein nicht regelkonformes Verständnis der Strahlenschutzverordnung“ hätten. Darüber hinaus wird gefordert, der Gutachter der Genehmigungsbehörde müsse eigene Überlegungen anstellen und nicht die Angaben aus ihrem Gutachten übernehmen. Wie in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung werde auch in anderen Bereichen von falschen Voraussetzungen ausgegangen, was korrigiert werden müsse. So oder so werden die Einwendungen der BI und anderer Bürger, Institutionen und Organisationen im nächsten Jahr beim geplanten Erörterungstermin behandelt. Der Termin steht noch nicht fest. cki

    Lesen Sie hier unsere große Serie zum Rückbau des Kraftwerks.

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