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Gundelfingen: Tragödie am Kinderheim: "Härtere Strafe hätte es nicht geben können"

Gundelfingen

Tragödie am Kinderheim: "Härtere Strafe hätte es nicht geben können"

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    Im Juni 2019 ereignete sich auf dem Parkplatz des Kinderheims in Gundelfingen ein schreckliches Unglück. Ein Bub (1) wurde von überfahren und starb an seinen Verletzungen.
    Im Juni 2019 ereignete sich auf dem Parkplatz des Kinderheims in Gundelfingen ein schreckliches Unglück. Ein Bub (1) wurde von überfahren und starb an seinen Verletzungen. Foto: Karl Aumiller (Archiv)

    Die Erinnerungen sind noch präsent – und schmerzhaft. Das, was im vergangenen Juni auf dem Parkplatz des Gundelfinger Kinderheims passiert ist, lässt Schwester Maria Elisabeth Marschalek nach wie vor die Tränen kommen. Die Einrichtungsleiterin spricht von einem „Albtraum“, von einem Vorfall, der sie und einige andere immer verfolgen wird.

    Unfall in Gundelfingen: Einjähriger wird überfahren

    Damals kam eine Ordensschwester mit dem Auto vom Einkaufen. Sie bog auf den Parkplatz der Einrichtung ein und wollte dort ihren Wagen abstellen. Dabei übersah sie einen 13 Monate alten Jungen, der auf dem Boden saß. Die Mutter, die danebenstand, versuchte noch, durch Rufen und Winken die Autofahrerin zu warnen. Doch das Unglück ließ sich nicht mehr verhindern. Der Wagen überrollte den Buben. Rettungskräfte brachten ihn in die Uniklinik nach Augsburg. Dort starb das Kleinkind einen Tag später an seinen schweren Verletzungen (lesen Sie hier mehr dazu).

    Die Zeit danach war für alle Beteiligten verbunden mit viel Schmerz. Dieser Schmerz wird einen ein Leben lang begleiten, betont Marschalek. Und trotzdem gibt es nun zumindest einen kleinen Lichtblick. Nach dem Unfall nahm die Staatsanwaltschaft Augsburg Ermittlungen gegen die 78-jährige Verursacherin auf. Es ging um den Verdacht der fahrlässigen Tötung. Monatelang waren die Beteiligten im Ungewissen. Im Raum stand ein mögliches Gerichtsverfahren – zusätzlich zu allen Belastungen, die das Unglück ohnehin mit sich brachte. Doch dazu wird es nicht mehr kommen. Wie Matthias Nickolai, Sprecher der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage mitteilt, sind die Ermittlungen gegen die 78-Jährige inzwischen eingestellt worden. Die Frau muss sich juristisch also nicht mehr für das Geschehene rechtfertigen.

    Lebensgeschichte der Ordensschwester wird berücksichtigt

    Dass das Verfahren zu diesem tragischen Unglück beendet wurde, hat auch etwas mit der Lebensgeschichte der Ordensschwester zu tun. Diese hat sich seit ihrer Kindheit in den Dienst ihrer Mitmenschen gestellt. Laut Marschalek war die Frau erstmals im Alter von 16 Jahren als Praktikantin in einem Kinderheim tätig. Danach hat sie ihr Leben lang mit den Kleinen zusammengearbeitet, in insgesamt drei Kinderheimen. Diesen Werdegang habe man in der Bewertung des Geschehens berücksichtig, sagt Nickolai von der Staatsanwaltschaft. Ebenso wie die Tatsache, dass der Orden der Schwester im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs Schadensersatz an die Familie des getöteten Jungen gezahlt hat. Beispielsweise wurden die Kosten für Beerdigung und Grab übernommen.

    Darüber hinaus gab es freiwillige Wiedergutmachungszahlungen als existenzielle Sicherung, was positiv bewertet wurde, sagt Nickolai. Marschalek betont, dass man die Familie weiterhin, im Rahmen der Möglichkeiten, unterstützen möchte.

    Die Strafe ist der Tod eines kleinen Kindes

    Alle Beteiligten seien dankbar und „sehr, sehr froh“, dass die Staatsanwaltschaft die Lebensleistung der Ordensschwester gewürdigt hat und von einer Anklage absieht. „In solchen Momenten spürt man, dass wir in einem Rechtsstaat leben“, sagt Marschalek. Doch sie betont, dass die Frau auch so schwer genug an dem Geschehenen zu tragen hat. „Eine härtere Strafe hätte es nicht geben können.“ Die Strafe sei bereits ausgesprochen worden, und dies sei der Tod eines kleinen Kindes. Ein mögliches Gerichtsverfahren hätte nur weiteres Leid gebracht. Dass es dazu nicht kommt, eröffne der Frau die Chance, nicht komplett an der Sache zugrunde zu gehen, sagt Marschalek. Man wolle jedoch die Schwere des Ganzen nicht verdrängen. „Mit dem, was passiert ist, muss jeder leben.“ Die Einrichtungsleiterin habe Verständnis, wenn jemand kritisiert, der Vorfall sei vermeidbar gewesen. „Wenn es vermeidbar gewesen wäre, dann wäre es nicht passiert“, sagt Marschalek, die betont: „Manchmal gibt es Dinge im Leben, die kann man nicht erklären.“

    Fahrzeuge dürfen nur noch in Ausnahmefällen auf das Gelände

    Seit dem Vorfall achten die Verantwortlichen des Kinderheims verstärkt darauf, dass Fahrzeuge nur noch in Ausnahmefällen auf das Gelände fahren, zum Beispiel, wenn es sich um Handwerker handelt. Ansonsten soll es dort keinen Verkehr geben. Für Kinder gilt nach wie vor eine rote Linie zum Parkplatz, als Zeichen: Dieser Bereich ist tabu. Dort dürfen sie weder laufen noch Rad fahren. Eine Vorgabe, die bereits im vergangenen Juni galt.

    Die Beteiligten wollen dem Einjährigen einen Platz in ihrer Erinnerung bewahren. Diese teile man mit den Eltern. Auch die anderen Kinder fragen immer wieder danach, das Grab des Buben zu besuchen. „Wir werden ihn nicht vergessen“, sagt Marschalek.

    Hier finden Sie einen Kommentar dazu: Ermittlungen zum Kinderheim-Unfall: Eine bemerkenswerte Entscheidung

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