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Gundelfingen: Prozess: Verlorene Geldbörse kommt mit der Post

Gundelfingen

Prozess: Verlorene Geldbörse kommt mit der Post

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    Ein Mann aus dem Kreis Dillingen fand eine Geldbörse – und warf sie in einen Briefkasten.
    Ein Mann aus dem Kreis Dillingen fand eine Geldbörse – und warf sie in einen Briefkasten. Foto: Weizenegger (Symbol)

    Die Aussage klang zu ungewöhnlich – und zu unglaubwürdig. Deshalb wurde einem 56-Jährigen aus dem Landkreis Dillingen kein Glauben geschenkt. Der Mann musste sich wegen Diebstahls vor dem Dillinger Amtsgericht verantworten. Dort kam heraus: völlig zu Unrecht. So nahm der Prozess ein ebenso unerwartetes wie versöhnliches Ende.

    Mann findet Geldbörse in Gundelfingen

    Doch von Anfang an. Im vergangenen Mai verlor nach Angaben des Dillinger Amtsgerichtes ein Mann in einem Supermarkt in Gundelfingen seinen Geldbeutel. Nur kurz darauf bemerkte er dies, doch in dem Markt ließ sich die Börse nicht mehr finden. Er wendete sich an den Filialleiter, der sich ein Video der Überwachungskamera anschaute. Und tatsächlich war auf diesem ein Mann zu sehen, der den Geldbeutel einsteckt und damit verschwindet.

    Post wollte nichts von der Geldbörse wissen

    Die Polizei machte den vermeintlichen Dieb ausfindig – es war der 56-Jährige. Gegenüber den Beamten behauptete er, die Börse in einen Briefkasten geworfen zu haben, damit die Post den verlorenen Gegenstand an den eigentlichen Besitzer schickt. Dieser ungewöhnlichen Aussage schenkten die Ermittler keinen Glauben. Erst recht, weil eine Anfrage bei der Post ergab, dass diese keine entsprechende Geldbörse erhalten habe. So kam es zur Anklage wegen Diebstahls. Für den Mann ging es um etwas. Er war nach Angaben des Amtsgerichtes vorbestraft. Bei einer neuerlichen Verurteilung hätte er wohl mit einer Freiheitsstrafe rechnen müssen, wenn auch nur zur Bewährung.

    Geldbörse wieder in Gundelfingen

    Keine halbe Stunde dauerte die Verhandlung, die kürzlich stattfand. Dann sagte der Geschädigte, also der Besitzer der Geldbörse, aus. Und plötzlich wendete sich das Blatt um 180 Grad. Er habe mittlerweile seine Börse wieder erhalten, die Post habe sie ihm tatsächlich zugestellt, berichtete der Mann. Und er bedankte sich beim Finder, der die Wahrheit gesagt hatte. Dass die Post angab, keinen Geldbeutel erhalten zu haben, lag schlicht daran, dass sich der Erhalt der Börse und die Anfrage der Ermittler offenbar überschnitten hatten. So blieb Richter Patrick Hecken nichts anderes übrig, als den Angeklagten freizusprechen.

    Nur eines konnte der Prozess nicht klären: Zwar bekam der Geschädigte seine Börse mit allen Dokumenten zurück. Laut Gericht fehlten jedoch 50 Euro. Ob diese der Finder oder ein Mitarbeiter der Post entwendet hatten, ist ungewiss.

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