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Gundelfingen: Klage der Nachbarn abgewiesen: Neuer Edeka-Markt wird gebaut

Gundelfingen

Klage der Nachbarn abgewiesen: Neuer Edeka-Markt wird gebaut

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    Auf dem Gelände von Elektro Abele und dem ehemaligen Einkaufsmarkt an der Lauinger Straße in Gundelfingen soll in den kommenden Monaten ein Edeka-Markt entstehen. Eine Klage der Anwohner gegen die Baugenehmigung wurde jetzt abgewiesen.
    Auf dem Gelände von Elektro Abele und dem ehemaligen Einkaufsmarkt an der Lauinger Straße in Gundelfingen soll in den kommenden Monaten ein Edeka-Markt entstehen. Eine Klage der Anwohner gegen die Baugenehmigung wurde jetzt abgewiesen. Foto: Schwarzbauer

     In vielen Gemeinden wäre es eine höchstwillkommene Nachricht. Die, das ein neuer Lebensmittelmarkt im Ort bauen will. Manch eine Kommune auf dem Land bemüht sich gar jahrelang um die Ansiedlung eines Marktes. So wie etwa die Gemeinde Bachhagel, die letztlich erfolgreich war. Ein Edeka-Markt wurde dort gebaut. Für die Kommune und die Bürger ein entscheidender Schritt, der für viel Freude sorgte. In Gundelfingen allerdings liegt die Sache etwas anders. Hier musste man den Lebensmittelriesen nicht extra bitten. Er ging selbst auf die Suche nach einem Standort, fand ihn an der Lauinger Straße auf dem Gelände von Elektro Abele und dem ehemaligen Depotmarkt und stellte einen Bauantrag für einen weiteren Vollsortimenter in der Gärtnerstadt. Doch wieder und wieder verweigerten die Stadträte dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Ihr Argument: Es ist der falsche Standort.

    Immer wieder wurde der Markt deshalb umgeplant, trotzdem blieb die Stadt bei ihrer Meinung. Weil es nach Meinung des Landratsamts keine rechtliche Grundlage für die Verweigerung der Baugenehmigung gab, ersetzte das Landratsamt schließlich die Entscheidung der Stadt und erteilte die Genehmigung. Die Stadt klagte letztlich nicht dagegen. Auch wenn man das zu einem früheren Zeitpunkt einmal überlegt hatte. Wohl aber einige Anwohner aus der Nachbarschaft. So musste sich gestern das Verwaltungsgericht in Augsburg mit dem Fall auseinandersetzen.

    Gleich vier Parteien wendeten sich in dem Verfahren gegen die Genehmigung. Die Argumente der Kläger, die nicht bei der Verhandlung mit dabei waren, trug deren Anwalt Professor Dr. Andreas Staudacher vor. Sie befürchten vor allen Dingen, dass die Lärm- und Abgasgrenzwerte in dem Gebiet nicht eingehalten werden können und dass es in der Georg-Weinhart-Straße, über die die Anlieferung für den Markt erfolgen soll, zu Verkehrsproblemen kommen könnte. Allerdings, so die Vorsitzende Richterin Ingrid Linder, habe eine extra angefertigte Schallverträglichkeitsstudie ergeben, dass es mit den Lärmgrenzwerten keine Probleme geben sollte, wenn die Vorschriften eingehalten werden.

    Dazu gehört etwa, dass der Markt nur zwischen 6 und 22 Uhr beliefert werden darf, dass der Motor beim Entladen abgestellt werden muss und dass der Parkplatz asphaltiert wird, damit die Einkaufswagen nicht so laut scheppern. Was die Anlieferung über die Georg-Weinhart-Straße anbelangt, gebe es eine Verkehrsuntersuchung, nach der die Straße grundsätzlich geeignet sei, den zusätzlichen Anlieferverkehr aufzunehmen. Zwar könne es Probleme mit parkenden Autos und zu geringen Sicherheitsabständen geben, weil die Lastwagen hier rangieren müssen und eine Rundverkehrslösung nicht möglich ist. Doch das sei vom Regelungsgehalt der Baugenehmigung nicht umfasst.

    Immerhin habe der Betreiber signalisiert, dass man durch größere Schleppkurven die Situation verbessern wolle. Weil das Gericht auch keine Veranlassung dafür sah, davon auszugehen, dass der Bebauungsplan für das Gebiet überhaupt nicht gültig ist, wie von den Klägern angeführt, wurden die Klagen der Nachbarn gegen das Projekt schließlich abgelehnt. Damit hat die Baugenehmigung des Landratsamtes weiter Bestand. Zwar hätten die Kläger noch die Möglichkeit, in Berufung zu gehen. Mit dem Bau soll aber nun trotzdem schon begonnen werden.

    Wie ein Vertreter des Unternehmens erklärte, gebe es auch schon Nachfrage für die fünf Wohnungen, die über dem Markt entstehen sollen. Weil sie auf das Gebäude aufgesattelt wurden, wurde eine Genehmigung im Mischgebiet überhaupt erst möglich. Für die Anwohner, sagt Anwalt Staudacher, seien die Wohnungen durchaus wichtig. Denn wenn dort jemand wohne, gebe es eine soziale Kontrolle, damit der Parkplatz nach Ladenschluss nicht zum Treffpunkt werde.

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