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Gundelfingen: Das Gundelfinger Hallenbad ist wieder offen: Diese Regeln gelten

Gundelfingen

Das Gundelfinger Hallenbad ist wieder offen: Diese Regeln gelten

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    Das Gundelfinger Hallenbad ist seit dieser Woche wieder geöffnet.
    Das Gundelfinger Hallenbad ist seit dieser Woche wieder geöffnet. Foto: Andreas Schopf

    Die Verantwortlichen haben lange überlegt, geplant und organisiert. Jetzt ist es so weit: Seit dieser Woche ist auch das Gundelfinger Hallenbad wieder geöffnet. In Zeiten der Corona-Pandemie ist natürlich vieles anders als bisher. „Es war aufwendig“, sagt VG-Geschäftsstellenleiter Heinz Gerhards zum Hygienekonzept, das in den vergangenen Wochen erstellt wurde.

    Hallenbad-Betrieb in Gundelfingen unter Pandemiebedingungen möglich

    Es galt, den örtlichen Gegebenheiten gerecht zu werden, dem eingesetzten Personal, das im öffentlichen Badebetrieb aus Ehrenamtlichen besteht, und den Badegästen. „Es war nicht einfach, das alles unter einen Hut zu bringen und einen Badebetrieb ohne Gefährdung zu ermöglichen“, so Gerhards. Herausgekommen ist ein zehnseitiger Pandemieplan beziehungsweise ein Hygienekonzept. Dadurch wird der Badebetrieb unter Pandemiebedingungen ermöglicht.

    So gilt eine Begrenzung der Besucherzahl. Um die Abstandsregeln einhalten zu können, dürfen maximal 37 Personen in das Bad. Die Gäste müssen bei jedem Badbesuch Name und Telefonnummer oder Anschrift, Datum und Uhrzeit zur Nachverfolgung bei einer möglichen Infektion angeben. Einen Mundschutz müssen Besucher im Eingangsbereich bis zum Umkleideschrank tragen. Im Dusch-, WC- und Beckenbereich ist zu anderen Personen ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten, heißt es im Hygienekonzept.

    Sammelkleiden im Hallenbad stehen nur teilweise zur Verfügung

    Auch die Duschräume unterliegen der zulässigen Personenzahl von maximal sechs Personen je Umkleidebereich gleichzeitig. Haartrockner sind nach jedem Gebrauch durch den Badbesucher zu desinfizieren. Hierzu liegen desinfizierende Wischtücher oder Einmaltücher und Desinfektionsmittel aus. Besucher können eigene Föhne unter Einhaltung des Mindestabstands von zwei Metern betreiben. Sammelumkleiden stehen nur für den Vereinssport zur Verfügung. Im Schwimmbecken ist der Abstand von 1,5 Metern einzuhalten, und das Becken muss nach dem Schwimmen unverzüglich verlassen werden. Wird die Bahn für sportliches Schwimmen genutzt, gilt das „Einbahnstraßenprinzip“, bei Bedarf müssen die Schwimmleinen eingezogen werden, heißt es. Die Lüftungsanlagen der Schwimmhalle, der Nebenräume und im Eingangsbereich laufen während der Öffnungszeiten im Dauerbetrieb, gemäß einem Lüftungskonzept.

    Die Öffnungszeiten des öffentlichen Badebetriebs lauten: Dienstag, 18 bis 20 Uhr (Warmbadetag), sowie Mittwoch, 18 bis 21 Uhr (Familienbaden). Die Eintrittspreise bleiben unverändert. Es erfolgt kein Verleih von Ausrüstung.

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