Zunächst hätte man meinen können, in Gundelfingen sei ein „Parkplatz-Sheriff“ unterwegs gewesen. Im vergangenen Herbst hatte ein 51-Jähriger ein Auto über eine komplette Seite mit dem Schlüssel zerkratzt, weil der Wagen unerlaubterweise auf einem Behindertenparkplatz gestanden hatte. Der Sachschaden betrug rund 2000 Euro. Vergangene Woche stand der Mann vor Gericht, ihm wurde Sachbeschädigung vorgeworfen. Dieser Punkt war unstrittig, dafür verurteilte ihn das Dillinger Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Bemerkenswert waren die Hintergründe, die im Rahmen der Verhandlung zutage kamen. Der 51-Jährige schilderte, dass er wegen einer Krankheit selbst auf eine Gehhilfe angewiesen ist und auf dem Behindertenparkplatz parken wollte.
Gundelfingen