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Gesundheit: Damit beide Kliniken bestehen bleiben

Gesundheit

Damit beide Kliniken bestehen bleiben

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    Der Erhalt beider Kreiskliniken und ihr Erhalt in kommunaler Trägerschaft und bestmögliche medizinische Versorgung der Bevölkerung; dies sind und waren die Zielvorgaben des Landrats und der Fraktion der Freien Wähler im Kreistag.

    Für Fraktionsvorsitzenden Bernd Nicklaser ist klar, dass angesichts der defizitären Entwicklung im Jahr 2019 diese Ziele nur durch strukturelle Änderungen und Eingriffe zu erreichen sein werden. Bereits der Pressemitteilung der Stadtratsfraktion der Freien Wähler Wertingen vom August dieses Jahres war zu entnehmen, dass neben einer Weiterentwicklung des Krankenhauses

    Weitgehend Konsens der beteiligten politischen Gruppierungen besteht laut der Freien Wähler darin, dass auch die Vernetzung mit einem Ärztehaus der Stärkung des Wertinger Krankenhauses dienen könne, unabhängig davon, ob dieses jetzt als „Medizincampus“ oder „Medizinzentrum“ oder schlicht als „Ärztehaus“ bezeichnet wird.

    Unterschiedliche Meinungen gibt es jedoch über den Weg, auf dem diese Zielvorstellungen, insbesondere im Hinblick auf das „Ärztehaus“ angegangen und bestmöglich erreicht werden sollen und können. Verständlich sei das Bemühen, soweit möglich „Herr im eigenen Haus“ zu bleiben und bauliche Investitionen auf dem Krankenhausareal über Landkreis oder Kommunalunternehmen des

    Ob und inwieweit das Kommunalunternehmen des Landkreises personell und fachlich in der Lage sein wird, Investitionen in zweistelliger Millionenhöhe umzusetzen und zu finanzieren, bleibt der vom Landrat bereits zugesagten Prüfung vorbehalten. Bestandteil dieser Prüfung muss ebenfalls sein, so fordern die Freien Wähler in einer Pressemitteilung, offenzulegen, welche Belastungen, Bürgschaften und weiter für das Kommunalunternehmen in diesem Fall der Landkreis selbst zu übernehmen hätte.

    Dem gegenüber steht das Modell der Investition durch einen privaten Unternehmer ohne finanzielle Belastung von Landkreis oder Kommunalunternehmen, dessen konkrete Ausgestaltung ebenso detailliert – auch im Hinblick auf die Gewährleistung des künftigen Krankenhausbetriebs – zu prüfen sein wird, fügt Nicklaser an. Auch insoweit werden Aufsichtsrat der Krankenhaus gGmbH und letztendlich die Mitglieder des Kreistags Vor- und Nachteile abzuwägen haben ohne sich a priori irgendwelche Denkverbote aufzuerlegen. (pm)

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