Die DZ-Recherchen bezüglich der Zuständigkeit zeigen, dass die Linie 9096 Finningen-Dillingen kein reiner Schulbusverkehr, sondern allgemeiner Linienverkehr ist. Damit liegt die Zuständigkeit bei der Regierung von Schwaben. Das beauftragte Busunternehmen ist grundsätzlich zur Beförderung verpflichtet, soweit die Beförderungsbedingungen eingehalten sind und ein Transport mit dem üblicherweise eingesetzten Bus möglich ist. Stellvertretende Pressesprecherin Birgit Linke gestern Abend zur DZ: "Wir gehen der Sache umgehend nach. Sobald wir wissen, was schiefgelaufen ist, werden wir gemeinsam mit allen Beteiligten sehr schnell schauen, wie wir künftig so etwas verhindern können."
Dillingen