Im Prozess um die gescheiterte Nahwärme-Genossenschaft in Fristingen hat das Landgericht Augsburg am Dienstag ein Urteil gefällt. In dem Verfahren ging es um fünf ehemalige Vorsitzende und Aufsichtsräte der zuständigen Genossenschaft. Die Anlage wurde 2013 eingeweiht. Bereits ein Jahr später zogen sich die Verantwortlichen zurück. Die Genossenschaft musste 2015 schließlich Insolvenz anmelden.
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