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Landkreis Dillingen: Geflügelpest: Das gilt im Landkreis Dillingen ab Samstag, 6. März

Landkreis Dillingen

Geflügelpest: Das gilt im Landkreis Dillingen ab Samstag, 6. März

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    Geflügelhalter im Landkreis Dillingen müssen neue Regeln beachten.
    Geflügelhalter im Landkreis Dillingen müssen neue Regeln beachten. Foto: Bernhard Weizenegger (Symbolfoto)

    Die Geflügelpest (HPAI) breitet sich weiter in Bayern und Deutschland aus. Das Geschehen sei hochdynamisch, heißt es. Insgesamt sind in Bayern derzeit 23 Fälle bei Wildvögeln sowie vier Fälle bei Hausgeflügel amtlich festgestellt worden. Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in Bayern – die Übertragung des Vogelgrippevirus geschieht durch Wildvögel – verhindern zu können, hält es das Bayerische Umweltministerium für notwendig, zumindest in den bayerischen HPAI-Risikogebieten eine Aufstallungspflicht für Haus- und Nutzgeflügel anzuordnen. Dies bedeutet, dass dort die Hühner im Stall bleiben müssen. Dies betrifft auch die Region, denn im Landkreis Dillingen gibt es einige HPAI-Risikogebiete. Die erforderlichen Maßnahmen gelten ab Samstag, 6. März. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Dillingen ist im Netz unter landkreis-dillingen.de zu finden.

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