Die fünf ehemaligen Vorstände und Aufsichtsräte der Nahwärme-Genossenschaft Fristingen können aufatmen: Das Oberlandesgericht München hat vor wenigen Tagen das Urteil des Augsburger Landgerichts bestätigt. Demnach tragen die fünf Angeklagten keine Schuld an der Insolvenz der Genossenschaft.
Fristingen