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Finanzielle Unterstützung für Azubis

Dillingen

Finanzielle Unterstützung für Azubis

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    Zur finanziellen Unterstützung während der Ausbildung gibt es die Möglichkeit, eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) zu beantragen. Ziel der Ausbildungsförderung ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren.

    Das teilt das Landratsamt Dillingen in einer Pressemitteilung mit. Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz wird grundsätzlich für eine planvoll angelegte und zielstrebig durchgeführte Ausbildung bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss gewährt. Förderfähig ist beispielsweise der Besuch von Berufsfachschulen, Fachschulen, Kollegs, Berufsoberschulen und Fachakademien. Das für den Wohnsitz der Eltern zuständige

    Manche Ausbildungen sind sowohl nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als auch nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) förderfähig, wie z.B. Erzieher und Techniker. Für Studierende an Hochschulen oder Fachhochschulen ist das vor Ort errichtete Amt für Ausbildungsförderung (Studentenwerk) zuständig. Da Ausbildungsförderungsleistungen nicht rückwirkend bewilligt werden können, wird allen Anspruchsberechtigten empfohlen, die Anträge auf Ausbildungsförderung rechtzeitig vor Beginn der schulischen Ausbildung zu stellen, steht es in der Pressemitteilung. (pm)

    Die Mitarbeiterinnen des Landratsamtes stehen telefonisch (Telefon 09071/51-253 oder Telefon 09071/51-190) für weitere Auskünfte zur Verfügung. Im Internet unter www.bafög.de und www.aufstiegs-bafoeg.de sind weitere Informationen erhältlich.

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