Startseite
Icon Pfeil nach unten
Dillingen
Icon Pfeil nach unten

Donaualtheim: Dixi-Klo umgeworfen: Prozess um „Riesen-Sauerei“

Donaualtheim

Dixi-Klo umgeworfen: Prozess um „Riesen-Sauerei“

    • |
    „Ich weiß nicht, in welcher Welt Sie leben, um das witzig zu finden.“ Zwei Männer mussten sich vor dem Dillinger Amtsgericht verantworten, weil sie auf dem Faschingsumzug in Donaualtheim eine mobile Toilette umgeworfen hatten. In der Kabine waren zwei Frauen.
    „Ich weiß nicht, in welcher Welt Sie leben, um das witzig zu finden.“ Zwei Männer mussten sich vor dem Dillinger Amtsgericht verantworten, weil sie auf dem Faschingsumzug in Donaualtheim eine mobile Toilette umgeworfen hatten. In der Kabine waren zwei Frauen. Foto: Christoph Lotter (Symbol)

    Faschingsumzug 2019 in Donaualtheim. Die Wägen haben gerade ihre Runde beendet, viele Besucher stehen an diesem Nachmittag Anfang März noch beisammen. Zwei Freundinnen gehen gemeinsam auf ein Dixi-Klo am Straßenrand. Sie haben kaum die Türe hinter sich geschlossen, da fängt die mobile Toilette an zu wackeln. Laut Zeugenaussagen sind dafür vier Männer verantwortlich, die sich offenbar einen Spaß daraus machen, das Gehäuse hin und her zu kippen und schließlich zu Fall zu bringen. Für die beiden jungen Frauen im Inneren hat dies Folgen. Nicht nur, dass sie sich beim Sturz Prellungen an Rücken und Halswirbelsäule holen. Aus dem Sammelbehälter der mobilen Toilette schwappen die Fäkalien – zusammen mit einer chemischen Flüssigkeit – über und beschmutzen sie von oben bis unten.

    Dixi-Klo-Prozess: Zwei junge Männer müssen sich verantworten

    Der Vorfall landete am vergangenen Mittwoch vor dem Dillinger Amtsgericht. Angeklagt sind zwei Männer. Die beiden anderen, die wohl ebenfalls beteiligt waren, konnte die Polizei nicht ausfindig machen. So müssen sich ein 27-Jähriger aus dem Landkreis Heidenheim und ein 20-Jähriger aus dem Landkreis Dillingen verantworten. Juristisch geht es um gefährliche Körperverletzung sowie Beleidigung. Die Aussagen der beiden Männer sind komplett unterschiedlich. Der 27-Jährige (Verteidiger Cornelius Schöffler) gibt zu, am Umstoßen des Klos beteiligt gewesen zu sein. An jenem Abend hatte er zuvor, laut eigenen Angaben, zwei Flaschen Wodka Lemon getrunken und war entsprechend alkoholisiert. Er sah drei Männer, die sich an der Kabine zu schaffen machten und befand, dass dies ein witziger Streich sei, an dem er sich beteiligte. Er habe jedoch nicht gewusst, dass sich jemand im Inneren befindet. Als die Kabine noch wackelte und er die Schreie der Frauen hörte, habe er sofort aufgehört, doch es sei zu spät gewesen, um das Kippen des Klos zu verhindern, behauptet er. Im Laufe des Prozesses relativiert sich seine Aussage. In der Vernehmung durch die

    Zeuge ist sich "zu 100 Prozent sicher", dass Angeklagte schuldig sind

    Der Mann beteuert außerdem, dass der Mitangeklagte ebenfalls an der Tat beteiligt war. Der 20-Jährige (Verteidiger Thomas Dick) streitet dies vehement ab. Er sei nach Ende des Umzugs mit seinen Kumpels in das Hallo-Wach-Lokal gegangen und habe erst später auf der Heimfahrt vom Vorfall mit dem Dixi-Klo gehört. Mehrere Freunde des 20-Jährigen sagen als Zeugen aus, können den Angeklagten jedoch nicht entlasten. Auf Nachfragen verstricken sie sich immer wieder in Widersprüche. Ein Zeuge beispielsweise behauptet, dass er permanent an der Seite seines Freundes gewesen sei und dieser somit ein Alibi habe. Bei der Polizei sagte der Zeuge noch aus, dass er den 20-Jährigen im Bereich der Toiletten verloren hatte. Als ihn Richterin Gabriele Held darauf anspricht, bestätigt der Zeuge zunächst seine ursprüngliche Behauptung, um anschließend wieder alles zu revidieren. In der polizeilichen Vernehmung hat der junge Mann zudem erst zu „100 Prozent“ ausgeschlossen, dass sein Freund an der Tat beteiligt gewesen sein könnte, um diesen Wert anschließend auf „99 Prozent“ zu korrigieren. Im Prozess beteuert er die Unschuld seines Freundes. „Sie erinnern sich ständig anders, das ist ziemlich unglaubwürdig“, betont Staatsanwältin Marlies Dorn, die dem Zeugen ein Verfahren wegen Falschaussage androht. Auch andere Freunde des Angeklagten bringen den

    Im Prozess treten die beiden 17- und 18-jährigen Opfer aus dem Kreis Dillingen als Nebenklägerinnen auf und berichten, was die Tat für sie bedeutete. Beide mussten kurzzeitig ins Krankenhaus, eine von ihnen musste eine Woche lang Schmerzmittel nehmen. Doch vor allem psychisch sei es eine Belastung gewesen. Von Kopf bis Fuß seien sie mit Fäkalien in Berührung gekommen. Als sie aus der Kabine befreit wurden, hätten alle Menschen geschaut. „Es war einfach nur beschämend, ich habe mich vorgeführt gefühlt“, sagt die 18-Jährige.

    Staatsanwältin Dorn bezeichnet die Tat als „Riesen-Sauerei“

    Immerhin: Vor Ort bildeten Mitglieder einer Musikgruppe eine Kette, um die Opfer vor Blicken zu schützen. Die junge Frau habe später einen Heulkrampf erlitten und sich mit Schmerzen im Rücken selbst ins Krankenhaus begeben. Ihre 17-jährige Freundin, die laut einem Zeugen fast bewusstlos in der ausgelaufenen Flüssigkeit der Toilette lag, kam mit einer Prellung der Halswirbelsäule sofort ins Krankenhaus. Über Stunden konnte sie ihre nassen und stinkenden Klamotten nicht wechseln. „Es war verdammt ekelhaft“, betont sie. Staatsanwältin Dorn bezeichnet die Tat als „Riesen-Sauerei“. „Ich weiß nicht, in welcher Welt Sie leben, um das witzig zu finden“, wendet sie sich an die Angeklagten. „Da fehlen mir die Worte.“ Bis zuletzt beteuert der 20-Jährige seine Unschuld. „Ich war es wirklich nicht“, sagt er kurz vor der Urteilsverkündung, fast unter Tränen. Richterin Held verweist auf die „völlig unglaubwürdigen“ Aussagen seiner Freunde und verurteilt ihn zu zwei Wochen Dauerarrest. Außerdem muss er jeweils 500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der 27-Jährige erhält eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen, wodurch er einen mittleren vierstelligen Betrag zahlen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Lesen Sie auch:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden