Die Mitarbeiter des Dillinger Gesundheitsamtes und des Jugendamtes ziehen um. Spätestens ab Montag, 9. März, sind sie im Hauptgebäude des Landratsamtes in der Großen Allee 24 anzutreffen. Das Dienstgebäude in der Weberstraße wird zu diesem Zeitpunkt geschlossen und die Außenstelle aufgelöst. Grund dafür ist laut Pressemitteilung der Abschluss der Sanierungsarbeiten am Bestandsgebäude des Landratsamtes. Dadurch können die beiden Fachbereiche, die bislang in der Außenstelle in der Weberstraße in Dillingen untergebracht waren, in das Hauptgebäude umziehen.
Dillingen: Umzug der Behörden bis 6. März
Der Umzug mit rund 50 Mitarbeitern erfolgt ab jetzt bis 6. März. Anlässlich des Umzugs und dessen Vorbereitung kann es zu Einschränkungen im Dienstbetrieb kommen. Dafür bittet das Landratsamt um Verständnis. Dringende und unaufschiebbare Angelegenheiten werden bearbeitet. Das Gesundheitsamt und das Jugendamt bitten deshalb, sich mit weniger dringlichen Angelegenheiten nach Möglichkeit erst nach dem 9. März an die Behörde zu wenden.
In dringenden Angelegenheiten sowie bei Notfällen, insbesondere Meldungen über Gefährdungen, stehen sowohl das Gesundheitsamt als auch das Jugendamt als zuständige Stelle jederzeit unter Telefon 09071/514007 (Jugendamt) beziehungsweise Telefon 09071/514041 (Gesundheitsamt) zur Verfügung. Außerdem können über die Zentrale (09071/510) jederzeit Informationen an beide Fachbereiche weitergegeben werden. Bedingt durch den Umzug in das Hauptgebäude erhalten die beiden Fachbereiche „Gesundheit“ und „Jugend und Familie“ neue Durchwahlnummern. Das Gesundheitsamt ist ab Montag, 2. März, unter 09071/51441 und das Amt für Jugend und Familie ab Montag, 9. März, unter 09071/51407 zu erreichen.
Was wird aus dem Gebäude in der Weberstraße?
Im Lauf des Jahres werden beim Hauptgebäude als letzter Bauabschnitt der Erweiterung und Sanierung des Landratsamtes die Außenanlagen und die Parkflächen nach ökologischen Gesichtspunkten neu gestaltet. Was aus dem Gebäude in der Weberstraße wird, ist laut Immobilien Freistaat Bayern noch unklar. Derzeit laufen laut Karin Hruschka, Stellvertende Geschäftsführerin, Untersuchungen, ob das Objekt nach Auszug des Gesundheitsamts im staatlichen Bereich nachgenutzt werden kann. Sollte sich kein staatlicher Bedarf ergeben, ist beabsichtigt, das Objekt einer Verwertung zuzuführen, also Verkauf oder Vergabe im Erbbaurecht. (corh, pm)
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