„Das Hundegebell ist eine Zumutung für die Nachbarn“, sagt ein Leser. In seiner Wohngegend haben mehrere Anwohner Hunde, die nach Angaben des Dillingers durchgehend bellen. Dadurch fühlt sich der Leser gestört. Aber weil er keinen Streit mit den Nachbarn will, möchte er seinen Namen nicht in diesem Artikel lesen.
Was die Polizei Dillingen dazu sagt
Polizeihauptmeisterin Katharina von Rönn sagt dazu: „Das ist auch für die Polizei ein sehr schwieriges Thema.“ Meldungen, die bei der Polizei von den Betroffenen eingehen, werden verfolgt. Die Beamten versuchen dann, die Hundebesitzer in einem ruhigen Gespräch auf die Ruhestörung hinzuweisen, und überprüfen, ob ein Haltungsverstoß vorliegt. Wenn das Tier leidet oder nicht richtig gehalten wird, schreitet die Polizei ein und meldet den Sachverhalt dem zuständigen Veterinäramt.
Ein Gespräch ist oft die beste Lösung
Liegt kein Haltungsverstoß vor, handelt es sich um eine Ruhestörung, was laut von Rönn schwer einzuschätzen sei. „Es gibt keine Norm, von wann bis wann ein Hund bellen darf“, sagt die Polizeihauptmeisterin. Sie empfiehlt den Betroffenen, ein direktes Gespräch mit dem Hundebesitzer zu führen, um sie auf das Bellen aufmerksam zu machen. Oft könne dadurch eine Lösung gefunden werden.
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