Der Fall hat enormes Aufsehen erregt: Eine junge Frau hatte einem ehemaligen Soldaten der Dillinger Luitpoldkaserne vorgeworfen, sie nach einer durchzechten Nacht auf seiner Stube vergewaltigt zu haben. Im Prozess vor dem Dillinger Amtsgericht Ende November traten Details über gemeinsame Trinkspiele und Übernachtungen in der Kaserne zutage. Doch welche Regeln gelten eigentlich für Zivilisten, die sich in einer Kaserne aufhalten? Und wann darf man überhaupt auf militärisches Gelände?
So werden die Regeln in Dillingen umgesetzt
Dieter Obermayer, Presseoffizier des Informationstechnikbataillons 292 in Dillingen, erklärt auf Nachfrage die Regeln: So werden Besucher, wie auch die Soldaten, beim Zutritt zur Kaserne kontrolliert. Entsprechend ihrer Zutrittsgenehmigung dürfen sie sich dann frei, anlassbezogen oder in Begleitung in der Kaserne bewegen. Geregelt wird das Zusammenleben in Kasernen und der Zutritt zu ihnen nicht nur durch zivile Regularien, sondern auch durch spezifische Vorgaben der Bundeswehr, die unter anderem in der Kasernenordnung festgeschrieben sind. Diese ist etwa mit einer Hausordnung zu vergleichen.
Grundsätzlich, erklärt Obermayer, gelten für Soldaten und Besucher innerhalb der Kaserne die gleichen Verhaltensregeln wie im öffentlichen Raum. Darüber hinaus sei den Anweisungen des Wachpersonals stets Folge zu leisten.
Was auf der Stube der Soldaten gilt
Im konkreten Fall der angeblichen Vergewaltigung befanden sich zwei junge Frauen des Nachts auf der Stube zweier Soldaten, wo wohl auch getrunken wurde. Dazu erklärt Obermayer: „Die Stuben der Soldaten sind rechtlich mit einer privaten Wohnung vergleichbar. Neben allgemeinen Verhaltensregeln, wie zum Beispiel gegenseitige Rücksichtnahme, darf das Verhalten auf der Stube den Dienstbetrieb nicht stören.“ Dazu gehöre auch, dass es nachts ruhig sein muss, um die morgendliche Einsatzbereitschaft zu gewährleisten.
Soldaten sind außerdem nicht rund um die Uhr im Einsatz: Nach Dienstschluss können sie sich ihre Freizeit selbstständig einteilen, die Kaserne jederzeit verlassen, wieder betreten oder Besuch mitbringen. Damit es innerhalb der Kaserne nicht zu langweilig wird, gibt es Sport- und Betreuungseinrichtungen, die die Soldaten nutzen können. „Auch hier gilt gegenseitige Rücksichtnahme sowie keine Störung des Dienstbetriebes“, erklärt der Presseoffizier.
Der Soldat, dem Vergewaltigung vorgeworfen wurde, wurde im Prozess Ende November übrigens freigesprochen. Ihm konnte kein Fehlverhalten nachgewiesen werden.
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