Ein Frühlingsfest im vergangenen Jahr. Es wird Alkohol getrunken und gefeiert. Am Rande geraten zwei Männer aneinander. Ein 19-Jähriger aus dem Landkreis Dillingen soll dabei einem anderen Besucher unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Als das Opfer zu Boden ging, soll er weiter auf dessen Kopf eingeschlagen haben. Der junge Mann hat dabei ein Schädel-Hirn-Trauma sowie eine Prellung der Augenhöhle davongetragen.
Prozess in Dillingen: Angeklagter sagt, er wurde beleidigt
Für diese Tat auf dem Frühlingsfest in Rammingen im benachbarten Baden-Württemberg musste sich der 19-Jährige nun vor dem Dillinger Amtsgericht verantworten. Zu Beginn des Prozesses gibt der Angeklagte lediglich zu, einmal mit der Faust zugeschlagen zu haben. Als das Opfer am Boden lag, habe er nicht weiter geschlagen. Der 19-Jährige betont, dass der Widersacher ihn vorher beleidigt und in die Beine getreten hatte.
Eine Aussage, der Zeugen widersprechen. Zwei Frauen, die in jener Mainacht unbeteiligt neben der Gruppe standen, sagen übereinstimmend aus, dass sich die beiden Männer zunächst „ruhig“ und „friedlich“ unterhielten. Aus dem Nichts habe ein junger Mann zugeschlagen und das Opfer auch weiter malträtiert, als dieses bereits am Boden lag. Beide Zeuginnen können nicht mehr zweifelsfrei sagen, ob es sich bei dem Schläger um den Angeklagten handelte. Eine gab jedoch an, dass der Täter türkisch sprach - ein mögliches Indiz für den Angeklagten, der dieser Sprache mächtig ist. Beide Zeuginnen bestätigen außerdem, dass derjenige, der den ersten Faustschlag abgab, definitiv auch der war, der anschließend am Boden weiter auf das Opfer einschlug.
Die Beweislage ist relativ eindeutig
Die Beweislage ist relativ eindeutig, erst recht, weil der Angeklagte den ersten Faustschlag bereits eingeräumt hat. Richterin Gabriele Held und Staatsanwalt Andreas Kraus fordern den Angeklagten auf, ein vollumfängliches Geständnis abzulegen. Der 19-Jährige und sein Rechtsanwalt Gerhard Jung lehnen dies ab. So wird ein weiterer Zeuge vernommen, ein Bekannter des jungen Mannes. Der Zeuge kommt ins Schlingern. Zunächst schildert er die Vorkommnisse komplett anders als die beiden Zeuginnen zuvor –zum Vorteil des Angeklagten. Auf kritische Nachfrage der Richterin beteuert er: „Ich habe es gesehen.“ Auch Staatsanwalt Kraus ist misstrauisch und macht dem Zeugen deutlich, dass er im Falle einer Falschaussage bestraft wird.
Der Zeuge rudert zurück
Daraufhin rudert der Zeuge zurück. „Ich habe getrunken, ich weiß es nicht mehr genau“, sagt er. Nach nochmaligen Nachfragen betont er: „Ich revidiere meine Aussage.“ Die Sachlage ist nun relativ eindeutig. Zweimal ziehen sich der Angeklagte, der Rechtsanwalt sowie der Vater des 19-Jährigen zur Beratung zurück. Schließlich legt der Angeklagte, der bereits wegen vorsätzlicher Körperverletzung aktenkundig ist, ein Geständnis ein, wenn auch zögerlich. Dieses bewahrt ihn vor einer höheren Strafe.
Richterin Held verhängt wegen vorsätzlicher Körperverletzung eine Woche Dauerarrest, außerdem muss der Angeklagte die Kosten des Verfahrens tragen. Der 19-Jährige und die Staatsanwaltschaft nehmen das Urteil an, es ist damit rechtskräftig.
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