Ein Videotelefonat unter der Dusche hat vor Kurzem für ein juristisches Nachspiel vor dem Dillinger Amtsgericht gesorgt. Im Februar 2019 telefonierte eine heute 20-Jährige mit einer Gleichaltrigen aus dem Landkreis Dillingen über den Videotelefoniedienst Facetime.
Freundin zeichnet Videotelefonat unter der Dusche auf
Die beiden jungen Frauen waren nach Angaben des Gerichts damals befreundet. Deshalb machte es der jungen Frau wohl auch nichts aus, dass sie während des Telefonats unter der Dusche stand. Die Freundin zeichnete dieses Gespräch auf. In der Folge kam es offenbar zu einem Streit zwischen den beiden jungen Frauen, was dazu führte, dass die Freundin die Aufzeichnung des Telefonats, auf der die 20-Jährige unbekleidet zu sehen war, über den Chatdienst Whatsapp an eine andere Freundin weiterleitete.
Die Angeklagte ist geständig
Vor Kurzem musste sich die junge Frau, die das Video weiterschickte, vor dem Dillinger Amtsgericht verantworten. Ihr wurde die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen vorgeworfen. Nach Angaben des Gerichts war die Angeklagte geständig. Sie wurde zu einem Freizeitarrest verurteilt, sie muss also ein Wochenende in einer Jugendarrestanstalt verbringen. (ands)
Hier finden Sie weitere Prozess aus der Region:
Prozess: 15-Jährige täuscht Vergewaltigung vor
Porno auf dem Faschingswagen: Polizist soll Tat vertuscht haben
- Warum der AfD-Kreisvorsitzende Erich Seiler verurteilt wurde
- Totschlag-Prozess: Moralische Schuld am Drogentod des Freundes
- Wende im Totschlag-Prozess: „Heroin ist ein Teufelszeug“
- Prostituierte nicht bezahlt: Gefängnisstrafe für 40-Jährigen
- Prozess: 15-Jährige täuscht Vergewaltigung vor
- Porno auf dem Faschingswagen: Polizist soll Tat vertuscht haben