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Dillingen: Tod des Dreijährigen: Gibt es Konsequenzen im Landratsamt?

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Tod des Dreijährigen: Gibt es Konsequenzen im Landratsamt?

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    Gibt es nach dem Tod des Dreijährigen aus Dillingen Konsequenzen im Dillinger Landratsamt?
    Gibt es nach dem Tod des Dreijährigen aus Dillingen Konsequenzen im Dillinger Landratsamt? Foto: Berthold Veh (Archiv)

    Das tragische Schicksal des verstorbenen Dreijährigen aus Dillingen beschäftigte auch den Jugendhilfeausschuss in der jüngsten Sitzung. "Wir bedauern sehr, was hier passiert ist", teilte Landrat Leo Schrell der Versammlung in seiner offiziellen Stellungnahme mit.

    Toter Dreijähriger: Bestürzung unter Ausschussmitgliedern

    Er versprach, dass das Dillinger Jugendamt in Zukunft noch intensiver auf bekannte Fälle schauen wolle, gab aber zu bedenken, dass ein Restrisiko immer bleiben werde. "Dass so etwas passiert, können wir leider nie vollständig verhindern – egal wie sorgfältig wir arbeiten", sagte er.

    Die Bestürzung unter Ausschussmitgliedern war groß. Auf die Frage von Hubert Probst vom Bayerischen Landes-Sportverband, ob das Jugendamt daraus Konsequenzen ziehen werde, gab es keine eindeutige Antwort. "Wir versuchen immer, etwas zu verändern oder zu verbessern – doch wenn wir nicht vom Aufenthalt der Familie wissen, sind uns die Hände gebunden", betonte der Landrat. Dass es nicht einfach sei, Familien auf dem Radar zu behalten, wenn sie einfach umziehen würden, gab auch Schwester Maria Elisabeth, die das Gundelfinger Kinderheim leitet, zu bedenken. "Auch mit hundert weiteren Gesetzen können wir solche Dinge nicht aufhalten", sagte sie.

    "Jeder aus der Gesellschaft ist verantwortlich für unsere Kinder"

    Die bellenden Hunde, die gemeldet worden seien, hätten durchaus auch als Indiz für die gefährdeten Kinder stehen können, gab Psychologin Antje Werner von der Erziehungsberatungsstelle zu bedenken. "Jeder aus der Gesellschaft ist verantwortlich für unsere Kinder und muss selbst aktiv werden, wenn etwas auffällig ist", appellierte sie. Das bedeute im Umkehrschluss aber auch, dass jeder Meldung nachgegangen werden muss. Landrat Leo Schrell ergänzte daraufhin, dass dem Veterinäramt in dieser Situation die Hände gebunden gewesen seien. Durch den Anruf habe es noch lange nicht das Recht, in das betroffene Haus einzudringen. Stattdessen müsse in einem solchen Fall das Tier nur vorgeführt werden. Kurt Niessner von der katholischen Kirche betonte, dass Deutschland in dieser Hinsicht bereits gut aufgestellt sei. "Die Balance zwischen Elternrecht und Kinderschutz muss gegeben sein, ansonsten kommt man in einen Überwachungsstaat", sagte er.

    Behörde wusste von eingesperrten Kindern

    Auch nach der Stellungnahme des Landrates im Jugendhilfeausschuss bleiben in diesem Fall Fragen. Auf Anfrage unserer Redaktion antwortet Schrell nur schriftlich. Zuletzt kommunizierte seine Behörde einmal etwa, dass die Anruferin, die sich an das Landratsamt gewendet hatte, lediglich davon sprach, dass in der Wohnung der betreffenden Familie Kinder vorhanden seien. Ein anderes Mal hieß es dann vom Amt, dass die Anruferin von "eingesperrten Kindern" sprach. Was stimmt nun? Schrell schreibt: "Beide Aussagen treffen zu und widersprechen sich nicht, sondern ergänzen sich vielmehr und bilden die Gesamtaussage der Anruferin."

    Schrell sieht kein "Behördenversagen"

    Heißt: Das Landratsamt bekam tatsächlich einen Hinweis, dass in einer Familie Kinder eingesperrt waren – unternahm in der Folge jedoch nichts. Den Vorwurf des "Behördenversagens" weist Schrell trotzdem von sich. "Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind kompetent, aufmerksam und in Fällen von möglicher Kindeswohlgefährdung sehr sensibel", so Schrell. "Trotzdem gibt es keine 100-prozentige Sicherheit." Diese gebe es laut Schrell nicht einmal in einem Überwachungsstaat. Er denke in diesem Zusammenhang insbesondere an die Pflichten und die Verantwortung der Eltern. Konsequenzen in seiner Behörde schließt der Landrat auf Anfrage aus: "Da auch amtsintern organisatorisch alle Vorkehrungen getroffen sind, wären behördeninterne Konsequenzen reiner Aktionismus ohne objektiven Mehrwert." Schrell betont, dass das Dillinger Landratsamt nach wie vor nicht alle erforderlichen Daten von den Kollegen in Halle, wo die Familie zuvor gewohnt hatte, bekommen hat.

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