Startseite
Icon Pfeil nach unten
Dillingen
Icon Pfeil nach unten

Dillingen: Sterbehilfe: Wächst jetzt der Druck auf Kranke?

Dillingen

Sterbehilfe: Wächst jetzt der Druck auf Kranke?

    • |
    Ein Pfleger hält die Hand einer alten, kranken Frau, die als Pflegefall bettlägerig ist. Das heißt aber nicht, dass sie sterben will.
    Ein Pfleger hält die Hand einer alten, kranken Frau, die als Pflegefall bettlägerig ist. Das heißt aber nicht, dass sie sterben will. Foto: Sebastian Kahnert, dpa (Symbol)

    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe beschäftigt auch die Menschen im Landkreis. Am Mittwoch hat das Karlsruher Gericht erklärt: Das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verstößt gegen das Grundgesetz. Demnach gibt es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Das Urteil sieht Dr. Alexander Zaune sehr kritisch: „Persönlich lehne ich ‚geschäftsmäßige’ Sterbehilfe als falschen Wertmaßstab ab. Aktive Sterbehilfe bleibt aber auch nach diesem Urteil verboten. Der ärztliche Ansatz muss eine möglichst gute palliativmedizinische Versorgung am Ende des Lebens unter Beachtung von Menschenwürde und Patientenautonomie sein“, sagt der Dillinger Hausarzt, der Mitglied im beratenden Fachausschuss Hausärzte der KV Bayern und im Landesvorstand des bayerischen Hausärzteverbandes ist.

    Wer akzeptiert, dass er stirbt, lebt bewusster

    Birgit Hofmeister leitet den ambulanten Hospiz- und Palliativberatungsdienst im Caritasverband. „In meiner ganzen Laufbahn habe ich nur einen einzigen Patienten erlebt, der aktive Sterbehilfe wollte. Der hat gleich zu mir gesagt: ‚Sie sind hier falsch‘.“ Hofmeister erklärt: Auch schwerkranke Menschen hätten keine Angst vor dem Sterben, sondern vor dem, was bis dahin auf sie zukommt. Etwa Schmerzen oder ein langer Krankenhausaufenthalt. Wer akzeptiert, dass er stirbt, lebe bewusster. Für den Patienten und seine Angehörigen stelle sich dadurch eine neue, schöne Situation ein. Selbst ein schwerkranker ALS-Patient sei gut aus dem Leben geschieden. Dem Mann, Ende 50, sei vor allem wichtig gewesen, dass jemand da ist, wenn er keine Luft bekommt. Als er wusste, dass er sich auf Hilfe verlassen konnte, sei er entspannter gewesen. „Aktive Sterbehilfe war nie ein Thema“, erinnert sich Hofmeister . An dem Karlsruher Urteil sei gut, dass Menschen selbstbestimmt sterben können. Doch die erfahrene Leiterin sieht eine Gefahr: Dass kranke Menschen sich als Belastung wahrnehmen oder sich eine gute Versorgung nicht leisten können. Dann könnte der Druck wachsen, aus dem Leben scheiden zu wollen.

    Dieses Problem sieht auch Jürgen Fröhlich, Leiter der Elisabethenstiftung in Lauingen . Eine leichte Altersdepression zum Beispiel sei gut therapierbar – doch wenn sich der Betroffene als Last sieht, entscheidet er sich vielleicht eher gegen das Leben. „Darin sehe ich eine Gefahr“, sagt Fröhlich.

    Das Thema Palliativversorgung sei in Pflegeheimen allgegenwärtig. „Die Menschen kommen zu uns, wenn es zuhause nicht mehr geht. Der eine große Teil hat Demenz, und der andere ist so schwer krank, dass er nach einem halben oder einem Dreivierteljahr stirbt.“ Manchmal würden Pflegekräfte von Patienten gefragt, ob sie helfen könnten, das Leben zu beenden, erzählt Fröhlich. Doch mit einer guten Versorgung lasse so ein Wunsch nach. „Wenn ein Mensch in Würde und fast schmerzfrei sterben kann, dann ist der Wunsch nach einem vorzeitigen Tod ganz erheblich eingeschränkt.“

    Jetzt ist beim Thema Sterbehilfe der Gesetzgeber gefordert

    Das Urteil beinhalte ein Stück weit Abschied von unserer Kultur, meint Manuel Kleiner , Dillingens evangelischer Stadtpfarrer. Er kann es nachvollziehen, wenn ein Mensch sagt, er kann nicht mehr, er hält die Schmerzen nicht mehr aus. Wer demjenigen dann helfe, müsse straffrei bleiben. Doch die geschäftsmäßige Sterbehilfe sieht Kleiner kritisch. „Der Druck auf ältere Menschen steigt. Wir erleben jetzt schon Senioren, die Pflegedienstleistungen in Anspruch nehmen – aber statt den Verband wechseln oder sich baden zu lassen lieber das Geld für die Enkel sparen.“ Jetzt sei, da ist sich Kleiner mit Pflegeheimleiter Fröhlich einig, der Gesetzgeber gefordert. Was der dann entscheide, könnte jeden von uns sehr schnell betreffen, betont der Pfarrer.

    Dr. Wolfgang Geisser, ärztlicher Leiter des Dillinger Krankenhauses, befürwortet das Urteil aus Karlsruhe . Das Gesetz von 2015 sei zu kurzgegriffen gewesen. Sterbehilfe sei viel zu differenziert. Es sei gut, dass das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt wurde. Auch im Krankenhausalltag sei das Thema sehr komplex: Chronisch Kranke seien immer krank, aber mal mehr, mal weniger. Eine Erkrankung kann in fünf Jahren oder fünf Wochen zum Tod führen.

    Wird ein Kranker zuhause zum Beispiel von der Sozialstation betreut, und sein Zustand verschlechtert sich, gibt die Schwester ihre Erfahrungen an die Angehörigen und den Hausarzt weiter, erklärt Doris Hitzler . Die Geschäftsführerin der ökumenischen Sozialstation in Dillingen und ihr Team haben ein dichtes Netzwerk von weiteren Anlaufstellen. „Manche Patienten und ihre Familien kennen die Hilfen nicht, manche wollen sie aber auch nicht.“

    Laut Dr. Zaune werden 80 bis 90 Prozent der Patienten im Rahmen der allgemeinen palliativen Versorgung hausärztlich so betreut. Viele hausärztliche Kollegen hätten inzwischen eine palliativmedizinische Weiterbildung absolviert. Zu der Betreuung gehörten laut Zaune auch das Team vom ambulanten Hospizdienst um Birgit Hofmeister , den professionell Pflegenden in unseren Heimen, den Apotheken und Sanitätshäusern, Physiotherapeuten, Pflegediensten, dem Rettungsdienst, dem Krankenhaus und die spezialisierte onkologischen Versorgungsebene. Die Entscheidungsprozesse müssten fortlaufend individuell überprüft und mit Patient, Angehörigen, Betreuenden und Pflegenden, beteiligten Kollegen und allen anderen Strukturen in bestmöglichem Konsens getroffen werden – das koste Zeit. „Zehn bis 20 Prozent der Patienten benötigen ambulant eine spezialisierte palliativmedizinische Versorgung wie die ‚SAPV’“. Die Etablierung einer solchen Abteilung hält Zaune für „zwingend geboten“.

    Ein Hospiz gibt es im Landkreis Dillingen nicht

    Was heißt das? Während Hospizmitarbeiter psychosoziale Hilfe leisten, betrifft die palliative Versorgung das Medizinische. Eine sogenannte spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) kann dazu beitragen, dass ein schwerkranker Mensch zuhause gepflegt werden kann. Doch sowohl Dr. Geisser als auch Birgit Hofmeister von der Caritas betonten: Das Netzwerk muss stehen, sonst klappt es zuhause nicht. Es müsste nicht jeder palliativ versorgt sein, ergänzt Hofmeister . Ganz ohne Angehörige, die sich die Pflege rund um die Uhr zutrauen, wird es schwierig. Im Landkreis Dillingen übernimmt die Pallicare Nordschwaben die SAPV. Ein Hospiz gibt es im Landkreis bislang nicht. Dort könnten zum Beispiel jüngere Menschen untergebracht werden, für die das Pflegeheim noch nicht in Frage kommt.

    Eine eigene SAPV wäre für den Landkreis goldwert, meint auch Dr. Geisser, nicht nur für das Krankenhaus, sondern für Patienten, ihre Familien oder auch die Hausärzte. „Wir haben jeden Tag mit palliativen Situationen zu tun“, erklärt der Mediziner. „Wir begleiten die Betroffenen mit allen Fachabteilungen und ihren Familien. In einer komplexen medizinischen Situation, wenn weder der Patient noch seine Angehörigen eine Entscheidung fällen können, braucht es eine medizinische. Die treffen wir. Aber die ethische müssen dann alle gemeinsam treffen – und tragen.“

    Siegfried Huber , Leiter des Dillinger Heilig-Geist-Stiftes, ist der Meinung, das Urteil berge eine gewaltige Tragweite. Um das anzuwenden, brauche es ein förmliches Verfahren. „Wenn daraus ein Anspruch eines Bewohners auf Sterbehilfe entsteht, müssten wir uns alle gemeinsam im Haus und im Stiftungsrat damit auseinandersetzen.“ Der Wunsch zu sterben, sei das eine. Die Umsetzung das andere.

    Lesen Sie auch:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden