Wie schlimm ist es, einem Paar in der Öffentlichkeit beim Sex zuschauen zu müssen? Diese Frage stand im Mittelpunkt eines Prozesses am Dillinger Amtsgericht. Ein 42-jähriger Mann aus dem Kreis Dillingen sowie eine gleichaltrige Frau aus Baden-Württemberg mussten sich wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verantworten. Sie waren laut Anklage an einem Juliabend 2018 an der Donauwörther Straße in Dillingen unterwegs. Dabei soll zunächst die Frau den Mann oral befriedigt haben, anschließend sollen die beiden miteinander geschlafen haben – sichtbar für vorbeikommende Autofahrer.
Sex am Straßenrand: Beide kennen sich aus dem Kindergarten
Der verheiratete Mann gibt die Vorwürfe gleich zu Beginn zu. Er sei stark betrunken gewesen, habe „zwei Tage durchgesoffen“. Mit wem er damals öffentlich intim geworden ist, wisse er nicht mehr. Eine wichtige Aussage. Die Frau nämlich bestreitet, an dem Akt beteiligt gewesen zu sein. Sie behauptet, zum Tatzeitpunkt zu Hause gewesen zu sein. Für den Prozess sei sie zum ersten Mal in Dillingen.
Dass damals in der Handtasche der beteiligten Frau ihr Personalausweis sichergestellt wurde, erklärt sie damit, dass sie diesen dem Angeklagten zuvor geschickt hatte. Er sollte für sie ein Visum besorgen. Beide kennen sich nach eigenen Angaben aus dem Kindergarten und hätten im Vorfeld eines „Klassentreffens“ Kontakt geknüpft.
Haben Sex-Szenen eine Zeugin geschockt?
Die Version der Frau, dass sie nicht beteiligt war, wird vor Gericht angezweifelt. Drei Zeugen, darunter zwei Polizeibeamte, sind sich sicher, die 42-Jährige damals im Straßengraben gesehen zu haben – ebenfalls stark betrunken. Am Ende ist dieser Punkt nicht entscheidend. Stattdessen geht es um die Frage, inwieweit der Geschlechtsakt Augenzeugen tatsächlich gestört hat und somit auch juristisch ein „Ärgernis“ darstellt.
Die Zeugin, die damals die Polizei gerufen hat, ist nicht anwesend. Sie sei vor einigen Monaten ausgewandert, berichtet eine andere Zeugin, die damals mit dieser Frau unterwegs war, selbst jedoch die Sex-Szenen nicht zu Gesicht bekam. Mehrere Autofahrer und Fußgänger seien stehen geblieben, berichtet die Zeugin. Die Freundin habe „geschockt“ gewirkt. Die beiden Polizisten, die die Liebeleien unterbinden mussten, betonen dagegen, dass die Angelegenheit sie eher belustigte.
"Ärgernis" lässt sich nicht beweisen
Mehrfach kommt es im Prozess zu Unterbrechungen. In der Polizeiaussage der ausgewanderten Zeugin ist lediglich die Rede davon, dass diese „leider“ das Pärchen beim Sex zu Gesicht bekam. Richterin Gabriele Held muss abwägen, inwieweit diese Aussage und der damalige Anruf bei der Polizei bedeuten, dass die Frau unter dem Anblick zu leiden hatte. Da sich dies letztlich nicht beweisen lässt, stellt Held das Verfahren gegen beide Angeklagte ein.
Der elffach vorbestrafte Mann wird – unabhängig von der anderen Sache – zu einer Geldstrafe von gut 1300 Euro verurteilt. Er hat im Sommer 2018 zwei Menschen mit einer Schreckschusswaffe bedroht und damit einen SEK-Einsatz ausgelöst.
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