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Dillingen: Mit Meisen gegen den Eichenprozessionsspinner

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Mit Meisen gegen den Eichenprozessionsspinner

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    Von links: Landrat Leo Schrell, Julia Heidtke (Untere Naturschutzbehörde), Manfred Herian (Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege), Winfried Hämmerle und Josef Paulus (Kreisbauhof)
    Von links: Landrat Leo Schrell, Julia Heidtke (Untere Naturschutzbehörde), Manfred Herian (Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege), Winfried Hämmerle und Josef Paulus (Kreisbauhof) Foto: Landratsamt Dillingen

    Versuchsweise geht der Landkreis bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners neue Wege. So wurden vom Kreisbauhof in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes entlang von Kreisstraßen und Radwegen Nisthilfen für Meisen angebracht. Bereits zu Beginn des Jahres hatte die Vorsitzende der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen - Linke im Kreistag, Heidi Terpoorten, um Prüfung gebeten, wie zukünftig auf den Einsatz von Bioziden verzichtet werden kann. Mit den Nistkästen soll den Meisen als natürlicher Fressfeind geeigneter Lebensraum zur Verfügung gestellt werden. Sollte die Aktion erfolgreich sein, wird sie im kommenden Jahr fortgesetzt.

    Schmerzhafte Reaktionen durch die Gifthaare der Raupen

    Beim Eichenprozessionsspinner (EPS) handelt es sich um einen Nachtschmetterling, der von Ende Juli bis Anfang September schwärmt. Er neigt zu Massenvermehrungen, wobei lichte Eichenwälder, Alleen, Bestandsränder und Einzelbäume in warmtrockenen Jahren bevorzugt werden. Hier ist besondere Vorsicht geboten. Die älteren Raupen bilden große Gespinstnester. Von hier aus wandern die Raupen zu ihren Fressplätzen, wobei sie Prozessionen bilden. Wenn sie etwa Augenhöhe erreichen, ist die Gefährdung des Menschen besonders groß. Die Raupen tragen Gifthaare, die auf der Haut und an den Schleimhäuten toxische und/oder allergische Reaktionen hervorrufen.

    Die Gespinstnester können mehrere Jahre erhalten bleiben, ebenso die Gifthärchen. Gesundheitsprobleme können somit auch außerhalb der Raupenperiode auftreten. Die Gifthaare können bis zu 200 Meter weit vertragen werden. Auch Augen und Haut von beispielsweise Hunden und Pferden reagieren empfindlich. Über die Aufnahme der Brennhaare mit der Nahrung besteht für Tiere die Gefahr von Magenschleimhautentzündungen.

    Die Abwehr auf privatem Grund liegt in der Verantwortung des Eigentümers. Grundstückseigentümer, die einen Befall vermuten, erhalten Rat zur Erkennung und Bekämpfung bei der zuständigen Gemeinde- und Stadtverwaltung und bei der unteren Naturschutzbehörde. Ansprechpartner zur Baumbehandlung sind in den Branchentelefonbüchern zu finden. Das Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bekämpfung nur von Fachleuten durchzuführen ist.

    Mit einfachen Vorsichtsmaßnahmen kann man das Risiko minimieren

    Das Landratsamt rät dazu, von Fällaktionen und Rückschnitten bei Eichen abzusehen. Sie ist eine heimische Baumart, die vielfältige positive Eigenschaften hat. Bäume dürfen in der freien Natur vom 1. März bis 30. September nicht gefällt und Hecken und Gehölze nicht beseitigt werden. (pm)

    Koordinationsstelle für Standortmeldungen und Beratung im Landratsamt Dillingen sind Herr Fluhry, Tel. 09071/51-182 und Herr Herian, Tel. 09071/51-180 oder per E-Mail: naturschutz@landratsamt.dillingen.de.

    Empfohlene Vorsichtsmaßnahmen:

    • Befallsareale meiden
    • Raupen und Gespinste nicht berühren
    • Sofortiger Kleiderwechsel und Duschbad mit Haarreinigung nach Kontakt mit Raupenhaaren
    • Kontaminierte Kleidung bei mindestens 60 Grad waschen
    • Empfindliche Hautbereiche durch Kleidung schützen
    • Auf Holzernte- oder Pflegemaßnahmen verzichten, solange Raupennester des EPS erkennbar sind
    • Bei Beschwerden einen Arzt aufsuchen und auf den Kontakt hinweisen.

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