Hätte der 24-jährige Soldat aus der Dillinger Kaserne aufgrund seiner soldatischen Ausbildung einen anderen Menschen, ein kleines Kind, bewusst verletzen, gar töten können? Auch diese Frage stellte sich am sechsten Verhandlungstag im Verfahren um einen toten dreijährigen Buben aus Dillingen vor dem Augsburger Landgericht. Dort muss sich besagter 24-jähriger Hauptgefreiter verantworten.
Dillingen