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Dillingen: Ein Dillinger Experte hat Tipps, wie der Gebrauchtwagenkauf klappt

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Ein Dillinger Experte hat Tipps, wie der Gebrauchtwagenkauf klappt

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    Ein Dillinger Experte weiß, worauf es beim Kauf eines Gebrauchtwagens ankommt.
    Ein Dillinger Experte weiß, worauf es beim Kauf eines Gebrauchtwagens ankommt. Foto: picture alliance, dpa (Symbol)

    Es passiert auch bei Corona zigtausendfach jedes Jahr in Deutschland: Der private Gebrauchtwagenhandel. Handel – das klingt einfach nach Tausch ‚Auto gegen Geld’. Doch so einfach ist es nicht, weil die örtlichen Zulassungsstellen kontrollieren, wenn Autos auf die Straße gebracht werden und weil sie aufgrund ihrer allgemeinen Betriebsgefahr haftpflichtversichert sein müssen. Neben der Begutachtung also, ob das Auto in Ordnung ist, stellen sich Fragen, wann der Versicherungsschutz für den Alteigentümer endet und wann der Käufer das Auto versichern und umzumelden hat.

    Wann haftet die Versicherung des Alt-Eigentümers?

    „Knifflig ist beim privaten Autohandel der Versicherungswechsel zwischen altem und neuem Eigentümer“, betont Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksverbandes Augsburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Schließlich ist die Schadensfreiheitsklasse des Alt-Eigentümers in Gefahr, falls der Kfz-Neueigentümer während der Ummeldezeit einen Unfall baut und die Kfz-Versicherung des Verkäufers Schadensersatz leisten muss.“

    Denn während der Übergangszeit haftet die ‚alte’ Versicherung im Falle eines selbst verschuldeten Unfalles für alle Schäden und dies bedeutet, dass der Verkäufer nach einem Unfall in seiner Schadensfreiheitsklasse (SFK) hochgestuft wird, mit entsprechend höheren Prämienzahlungen, wenn er dann wieder eine Kfz-Haftpflichtversicherung für ein anderes Fahrzeug abschließen will.

    Sind sich Verkäufer und Käufer handelseinig, empfehlen daher Aumiller und Vermittlerkollegen folgende Vorgehensweise, um die SFK des Verkäufers nicht zu gefährden und versicherungstechnisch eindeutige Wege zu gehen: Der Verkäufer meldet nach dem Verkauf das Auto bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle ab, demontiert die Kfz-Schilder und teilt dies seiner Kfz-Versicherung schnellstmöglich mit.

    Gebrauchtes Auto transportieren: Kurzzeitkennzeichen werden benötigt

    Um das Fahrzeug dann zu überführen, benötigt der Käufer mitgebrachte Kurzzeitkennzeichen, also eine eigene Kfz-Versicherung oder er muss den neuen Gebrauchten vorher unter Vorlage aller Formalitäten bei seiner Kfz-Zulassungsstelle ummelden und mit den neuen Nummernschildern dann noch mal zum Verkäufer fahren, um das Auto dann abzuholen.

    „Mit dieser Option ist der Verkäufer auf der sicheren Seite. Allerdings ist das für den Käufer umständlich, denn er kann dann mit dem neuerworbenen Pkw nicht einfach zur Zulassungsstelle fahren und es dort auf sich ummelden“, informiert Aumiller.

    Eine andere Variante ist, dass Verkäufer und Käufer das Datum und den genauen Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe schriftlich festhalten und vereinbaren, dass das verkaufte Auto unverzüglich vom Käufer umzumelden und zu versichern ist. Verursacht dann der Käufer vor der Ummeldung einen Unfall, wird zwar die Kfz-Versicherung des Verkäufers für den Schaden aufkommen, seine SFK bleibt davon aber unberührt.

    „Voraussetzung dafür ist, dass der Verkäufer seine Versicherung unverzüglich über den Verkauf seines Fahrzeugs informiert, und dies am besten schriftlich“, betont Aumiller. „Dennoch bleibt bei dieser Option ein gewisses Restrisiko für die SFK des Verkäufers, weil die Kfz-Versicherungen dies nicht einheitlich handhaben und sich querstellen können.“ (pm)

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