Der Fall des Dreijährigen aus dem Landkreis Dillingen, der vor gut einer Woche gestorben ist, wirft einige Fragen auf (lesen Sie hier mehr dazu). Das Dillinger Jugendamt hat sich auf Anfrage nun nochmals zu der Angelegenheit geäußert – im Speziellen zu den familiären Umständen. Die Behörde teilt mit, dass in der Wohnung der Familie des Buben nicht ausreichend auf die besonderen Bedürfnisse eines Kleinkindes geachtet worden sei.
Tod eines Dreijährigen: Jugendamt nimmt Schwester in Obhut
In der Folge wurde die Schwester des Dreijährigen in Obhut genommen. Dies bleibe sie auch bis auf weiteres. „Eine Rückführung in die Familie kommt erst dann in Betracht, wenn eine Kindeswohlgefährdung ausgeschlossen ist“, heißt es. Bis dahin würden auch Gespräche und Treffen mit der Familie stattfinden. Ein weiteres Geschwisterkind lebe bei einer Oma. Da diese ihren Wohnsitz nicht im Landkreis habe, sei das Dillinger Jugendamt nicht zuständig und es würden keine Informationen zum weiteren Vorgehen vorliegen, heißt es von der Behörde.
Immer wieder nimmt das Amt Kinder aus einer Familie
Dass das Amt, wie im vorliegenden Fall, Kinder aus einer Familie nimmt, kommt im Landkreis immer wieder vor. Nach Angaben des Dillinger Jugendamtes wurden im vergangenen Jahr 25 Kinder beziehungsweise Jugendliche aus den unterschiedlichsten Gründen in Obhut genommen. Vorrangiges Ziel sei immer die Prüfung einer möglichen Rückführung in die Familie. Statistische Daten über die Rückführungsquote würden jedoch nicht vorliegen. (ands)
Lesen Sie hier die Hintergründe zu diesem Fall: Dreijähriger stirbt: Kripo ermittelt nach Notarzteinsatz in Wohnung der Familie
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