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Dillingen: Dillinger Polizei: Kommissar wird vom Dienst suspendiert

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Dillinger Polizei: Kommissar wird vom Dienst suspendiert

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    Ein Kommissar der Dillinger Polizeiinspektion darf seinen Dienst nicht weiter ausführen.
    Ein Kommissar der Dillinger Polizeiinspektion darf seinen Dienst nicht weiter ausführen. Foto: Benedikt Siegert (Symbol)

    Das Polizeipräsidium Schwaben Nord sprach am Donnerstag einem mittlerweile zur Polizeiinspektion Dillingen abgeordneten ehemaligen Angehörigen der Kriminalpolizeiinspektion Augsburg ein Verbot zum Führen der Dienstgeschäfte aus.

    Der Kriminalhauptkommissar trat laut Pressemitteilung im Laufe der zurückliegenden Monate wiederholt als Redner bei Versammlungen auf, die sich gegen die Regelungen zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Corona-Pandemie richteten. Dabei stellte er dabei öffentlich einen Bezug zu seiner Tätigkeit als Polizeibeamter her.

    Schon im vergangenen Jahr wurde ein Disziplinarverfahren gegen den Dillinger Beamten eröffnet

    Mit seinen Auftritten bei verschiedenen Veranstaltungen hat der Beamte nach Auffassung des Polizeipräsidiums insbesondere auch gegen das beamtenrechtliche Gebot zur politischen Mäßigung und Zurückhaltung verstoßen, weshalb bereits Ende August des vergangenen Jahres ein Disziplinarverfahren gegen ihn eröffnet wurde.

    Der Mann soll seine Neutralitätspflicht verletzt haben

    Im Rahmen einer Versammlung am 3. Januar in Nürnberg behauptete der Beamte nun, dass die Polizei seit März „zigtausende von rechtswidrigen Maßnahmen treffen“ würde und verglich diesen Sachverhalt mit Maßnahmen der Volkspolizei der ehemaligen DDR im Zusammenhang mit den Ereignissen im Jahre 1989.

    Unter anderem diese Äußerungen führen nun mit sofortiger Wirkung zum Erlass des Verbots der Führung der Dienstgeschäfte. Mit den Aussagen in Nürnberg verletze der suspendierte Beamte das Mäßigungsverbot sowie die beamtenrechtliche Neutralitätspflicht und schade dem Ansehen der Bayerischen Polizei in der Öffentlichkeit. Derzeit läuft ein Disziplinarverfahren gegen den Mann. Er sei nicht aus dem Polizeidienst entlassen, sondern vorläufig vom Dienst suspendiert. (pm)

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