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Dillingen: Corona-Inzidenz im Landkreis Dillingen steigt weiter an

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Corona-Inzidenz im Landkreis Dillingen steigt weiter an

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    Der Inzidenzwert im Landkreis Dillingen ist auf 180 gestiegen.
    Der Inzidenzwert im Landkreis Dillingen ist auf 180 gestiegen. Foto: Kaya (Symbol)

    Die Inzidenz im Landkreis Dillingen steigt weiter an. Am Sonntag meldete das Landratsamt den neuen Wert von 180,2. Damit macht die Inzidenz einen Sprung um fast 13 Punkte nach oben, am Samstag hatte der Wert noch bei 167,4 gelegen.

    Labordiagnostisch sind derzeit 3203 Fälle im Landkreis bestätigt, ein Anstieg um 25 im Vergleich zum Samstag. Dabei sind neun neue Fälle der britischen Mutante B 1.1.7. auf nunmehr 454 und ein neuer Fall der südafrikanischen Variante B. 1.352 auf nun 15 Fälle. Die britische Variante ist laut RKI nach derzeitigem Erkenntnisstand deutlich leichter von Mensch zu Mensch übertragbar, es gibt außerdem Anzeichen für eine erhöhte Fallsterblichkeit. Die Variante aus Südafrika zeichnet sich laut RKI nach ersten Erkenntnissen dadurch aus, dass bestehende Impfungen gegen sie weniger wirksam sein dürften.

    Mittlerweile sind im Landkreis 691 Menschen in Quarantäne, darunter 310 Personen, bei denen das Coronavirus aktiv ist. Neue Todesfälle gab es nicht, die Zahl der im Landkreis an Corona Verstorbenen liegt bei 105.

    Die Möglichkeit von schnellen Lockerungen schwindet

    Die Möglichkeit von schnellen Lockerungen im täglichen Leben ist damit im Landkreis unwahrscheinlicher geworden. Die Lage ist mittlerweile äußerst komplex und unübersichtlich (wir berichteten), doch orientieren sich die möglichen Lockerungswerte in Bayern generell bei 100.

    Schulen dürfen etwa erst bei einer fünf Tage unter 100 liegenden Inzidenz wieder verstärkt zum Präsenzunterricht zurückkehren. Ähnliches gilt im Handel: Die zulässige Zahl an Kunden pro Verkaufsfläche wird bei einer Inzidenz ab 100 gesenkt: Bei einer Einkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern war vorher ein Kunde pro zehn Quadratmeter erlaubt. Jetzt ist nur noch ein Kunde pro 20 Quadratmeter. Die Abgabe von lieferfähigen Speisen und Getränken ist für Gastronomiebetriebe ab einer 7-Tages-Inzidenz größer 100 aufgrund der nächtlichen Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr untersagt. Beim Besuch des Friseurs oder eines Fußpflegers brauchen Kunden ab einer Inzidenz von 100 einen negativen, offiziellen Coronatest. (mit corh)

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