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Dillingen: Ausgrabungen bei Baumaßnahmen: Nicht klagen über Archäologen

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Ausgrabungen bei Baumaßnahmen: Nicht klagen über Archäologen

Berthold Veh
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    Dieser Keller stammt von einer Gartenanlage aus dem 18. oder 19. Jahrhundert.
    Dieser Keller stammt von einer Gartenanlage aus dem 18. oder 19. Jahrhundert. Foto: Berthold Veh

    Viele Investoren klagen über das Denkmalschutzgesetz, das den Erhalt der Bodendenkmäler als Ziel hat. Vor dem Start großer Baumaßnahmen sind in Siedlungsgebieten deshalb archäologische Grabungen nötig. Sie kosten Geld und verzögern oft den Baufortschritt. Und wenn keine sensationellen Funde gehoben werden, wird die Arbeit der Archäologen mitunter herabgewürdigt. Von Geldverschwendung ist dann die Rede – oder davon, dass sich die Wissenschaftler in einem Elfenbeinturm bewegen und sich an bescheidenen Erkenntnissen erfreuen.

    Bisher keinen Goldschatz und keine Gräber gefunden

    Ein Besuch beim Grabungsteam in der Dillinger Kapuzinerstraße bewirkt ein Umdenken. Auch wenn die Archäologen bisher keinen Goldschatz und keine Gräber gefunden haben, sind die ersten Erkenntnisse für die Stadtgeschichte doch von Interesse. Auf dem Gelände, wo Kunden später Kleidung, Schuhe und Drogerieartikel einkaufen werden, befanden sich früher eine Handwerkersiedlung und eine Gartenanlage. Auch eine Stadtmauer verlief in diesem Areal. Wer die Mühen scheut, die Bodendenkmäler vor dem Bau zu untersuchen, könne seine Kulturgeschichte gleich mit dem Aushub auf den Müll werfen, argumentiert Archäologe Andreas Heimerl plausibel.

    Ein guter Stil des Investors

    Es ist ein guter Stil, dass Prokurist Elmar Nothhelfer von der Stadthaus Dillingen GmbH nicht über die Arbeit der Archäologen geklagt hat. Was an diesem geschichtlichen Ort im Boden steckt, müsse dokumentiert werden, sagt der Sprecher des Investors, auch wenn ihm die zeitliche Verzögerung durch die Ausgrabungen nicht gefallen kann.

    Lesen Sie dazu auch den Artikel: Ein altes Dillinger Handwerkerviertel entdeckt

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